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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Ich habe 2 Fragen zum Lizenzrecht. 1. Ich habe seit März 2007 einen neuen PC mit Vista Ultimate und mir alle möglichen Programme gekauft. Die Meisten davon haben natürlich nur 1 Lizenz, aber ich habe ja auch nur einen PC. Da ich aber ab und zu (besonders am Anfang von Vista) immer wieder Probleme hatte, da noch nicht für jede Hardware Treiber vorhanden war, musste ich das System mehrfach erneut installieren. Auch neulich noch, einmal, als ich das Service Pack 1 für Vista aufgespielt habe, danach war Feierabend, als Format C:, kurz darauf habe ich den Internet Explorer 8 Beta installiert, der aber zu viele Fehler enthielt. Nach der Deinstallation war das System beschädigt, also: Format C. Vor wenigen Tagen brauchte ich dringend ein Programm, welches nicht mehr weiterentwickelt wird und nur auf XP läuft. Eine nachträgliche Installation von XP schlug Fehl: Format C. Danach habe ich zuerst XP und dann Vista installiert, wie man es normal auch machen sollte, es hat geklappt und ich kann beim Starten zwischen Vista und XP wählen. Format C: ist nicht so tragisch, da ich regelmäßig Sicherungen auf einem Wechseldatenträger mache (eingebauter Wechselrahmen mit 160 GB Platte aus meinem alten PC). Was aber tragisch ist, sind die Lizenzen. Ich habe alle Programme, die ich nutze, legal erworben. Aber man kann viele nur begrenzt oft freischalten, was daran liegt, dass bei einer Neuinstallation des Systems ein neuer Hardwarecode generiert wird. Ich hatte bereits bei mehreren Programmen zusätzliche Freischaltungen beantragt und bis jetzt waren alle kulant, aber ein Programm, das ich brauche, kaufte ich mir vor einem Jahr und es kostete knapp 50 €. Man kann dieses nur 3x Freischalten, danach ist der Lizenzcode ungültig. Da ich aber das System schon mehrfach erneut installiert habe, hatte mir auch dieser Hersteller bereits 3 zusätzliche Freischaltungen gewährt, nun brauche ich aber wegen der letzten Neuinstallation wieder eine Freischaltung, aber der Hersteller antwortet nicht mehr. Also Frage 1: Kann ich auf eine weitere Freischaltung bestehen, da ich ja nur diesen einen PC besitze? Oder darf mir der Hersteller eine weitere Freischaltung verweigern? Frage 2: Das ist eine gute Frage, die mich grundsetzlich interessiert. Wie gesagt, bei den meisten Programmen hat man nur eine Lizenz, das heißt es darf auf einen PC installiert werden. Was ist aber nun, wenn ich jetzt auf ein und dem selben Rechner 2 verschiedene Betriebssysteme habe? Darf ich dann diese Programme dort zusätzlich installieren (Beispiel: Office 2007, Photoshop, Adobe Acrobat Prof.... usw.) oder bräcuhte ich theoretisch eine 2. Lizenz? Grüße Schorsch |
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| Frage 1: Man kann bei sehr vielen Unternehmen die Freischaltung der Lizenzen auch telefonisch klären. Das würde ich deshalb empfehlen: Einfach mal anrufen. Frage 2: Und die bei einem Anruf gleich mit klären. Denn das ist immer von den Lizenzbedingungen abhängig. |
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