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  #1 (permalink)  
Alt 27.05.2008, 21:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Beiträge: 10
Standard Fremde Referenzen als eigene Ausgeben


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Hallo,

wenn man jemanden ein einfaches Nutzungsrecht einer urherrechtlich geschützten Sache (Programmcode) einräumt und dieser dann das Recht auf Namensnennen nur unzureichend erfüllt. Hat der Urheber dann Recht auf Schadensersatz (wenn keine Vertrag abgeschlossen wurde) ? Wenn ja, wovon hängt die Höhe ab ?

Wenn der jenige der das einfache Nutzungsrecht dieser Sache besitzt, das geschützte Werk als eigene Referenz angibt, ist das strafbar ? Wovon hängt hier die Höhe des Schadensersatz ab ?

Vielen Dank

Grüße Christiane
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  #2 (permalink)  
Alt 27.05.2008, 22:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Fremde Referenzen als eigene Ausgeben

Der Urheber hat das Recht auf Durchsetzung seiner Forderung.

Schadensersatz ist dann möglich, wenn ein tatsächlicher nachweisbarer Schaden entstanden ist. Immaterielle Schäden sind soviel ich weiß nach deutschem Recht nicht ersetzbar.
Wichtig ist also immer, das ein Schaden enstanden ist, egal was und wie ein Recht verletzt wurde.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 27.05.2008, 22:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Beiträge: 10
Standard AW: Fremde Referenzen als eigene Ausgeben

danke für die schnelle Antwort.

Worunter versteht man nachweisbaren Schaden ? Was ist wenn der jenige mit dem Nutzungsrecht das Werk eindeutig als eigenes Werk ausgibt und dadurch Kunden gewinnen will ? Geht es dann um unlauteren Wettbewerb ?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.05.2008, 22:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Fremde Referenzen als eigene Ausgeben

Wenn man mit demjenigen im Wettbewerb steht, ja. Dann gibt man aber kaum seine eigenen Sachen weiter, oder
Wenn derjenige dadurch nachweislich Kunden gewinnt, kann auch der eingenommene Gewinn als Schaden angesehen werden, da man ja sonst selbst die Kunden hätte gewinnen können und hätte den Gewinn gemacht. Allerdings müssten dafür die Vorausetzungen gegeben sein (in der Regel Unternhemen) ...
Ein Schaden ist eben alles, wo einem Geld verlorengeht oder was Geld kostet. Zum Beispiel fallen auch Anwaltskosten darunter
Das Gesetz sieht es etwas praktischer
Zitat:
BGB § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Also der Verletzer hat den in seinem Recht Verletzten so zu stellen, als hätte er das Recht nicht verletzt.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 27.05.2008, 22:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Beiträge: 10
Standard AW: Fremde Referenzen als eigene Ausgeben

beide Parteien stehen im Wettbewerb miteinander. Leider hat der Urheber noch kein Gewerbe angemeldet, spielt das ein Rolle ?

Zitat:
Wenn derjenige dadurch nachweislich Kunden gewinnt, kann auch der eingenommene Gewinn als Schaden angesehen werden, da man ja sonst selbst die Kunden hätte gewinnen können und hätte den Gewinn gemacht.
Wie soll man das beweisen können ? Man kann die Kunden ja nicht dazu befragen ... ?!
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