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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 27.05.2008, 23:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2008
Beiträge: 1
Standard Partnershop, wie das Gewerbe bezeichnen?


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Hallo,
angenommen Mr. X kann toll mit seiner Kamera umgehen und hat schöne Urlaubsfotos gemacht, die er gerne als Poster verkaufen möchte.
Da er keine Zeit für das Drucken oder den Verkauf von Postern hat kommt es ihm gerade recht, dass es im Internet Anbieter Y gibt, der ihm eine fertige Plattform bietet, bei der er sich nur als "Partner" registrieren braucht und dort seine Fotos in digitaler Form hochlädt. Den Verkauf der Poster übernimmt Y komplett selbst und zahlt an X eine Provision für jedes verkaufte Bild.
Mr. X will dafür ein Gewerbe anmelden. Was wäre wohl eine treffende Beschreibung für die Tätigkeit, die X ja auf dem Formular angeben muss? Herstellen tut er ja nichts. Er ist eher ein "Künstler", aber ist das eine gültige Gewerbebezeichnung?
Und noch etwas: Mr. X hat noch keine Ahnung, ob er damit 10€ pro Jahr verdient oder eher 1000€. Was sollte er gegenüber dem Finanzamt als Gewinnerwartung angeben?

Vielen Dank für ernstgemeinte Vorschläge!
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  #2 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 17:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Partnershop, wie das Gewerbe bezeichnen?

Zitat:
Mr. X will dafür ein Gewerbe anmelden. Was wäre wohl eine treffende Beschreibung für die Tätigkeit, die X ja auf dem Formular angeben muss? Herstellen tut er ja nichts. Er ist eher ein "Künstler", aber ist das eine gültige Gewerbebezeichnung?
Man sollte es so allgemein , aber auch so konkret wie möglich halten. Zum einen sollte einiges abgedeckt sein, auch das was man vielleicht in zig Jahren machen will, allerdings muss man sich auch im klaren sein, wenn man es dann irgendwann mal abgemeldet hat, darf man 2 Jahre nichts gleichartiges anmelden.
Am besten man unterhält sich mit dem Sachbearbeiter, der das entgegennimmt, die haben eine Liste, die man durchgehen kann
Zitat:
Was sollte er gegenüber dem Finanzamt als Gewinnerwartung angeben?
Das was man erwartet. Auch hier: Zuviel ist nicht gut, da man dann entsprechende Vorauszahlen bekommen könnte, zuwenig auch nicht, weil die Nachzahlungen entsprechend höhert werden.
Aber ob 10 oder 1000 dürfte unrelevant sein, Grenzen liegen - glaub ich - im Bereich bei 17.500 - 50.000 pro Jahr.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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