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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige ich habe folegende Frage: Wenn man eine Internetseite / Shop betreibt in dem man virtuelle Credits verkauft mit denen User Grafiken kaufen können und man denen für die gekauften Credits einen Rechnung stellt, muss man die MwSt immer aufführen? Wie ist das bei Käufern als Privatperson, Gewerblichen (z.B. mit USt.-Ident Nr.) und Kleinunternehmern. Und wie ist das bei Käufern aus dem Ausland? Ich bedanke mich im Vorraus. |
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| Als Privatperson darf man keine Mehrwertsteuer ausweisen (bekommt aber bestimmt sehr schnell Probleme mit dem Finanzamt, wegen illegalem Gewerbe), als Kleinunternehmer darf man sie auch nicht ausweisen, muss jedoch VOR Vertragsschluss darauf hinweisen, ebenfalls muss das auf den Rechnungen vermerkt sein, ansonsten muss man die MWSt ausweisen (und entsprechend abführen). In jedem Fall muss die MWSt aber im Preis enthalten sein. An wen man verkauft spielt dabei keinerlei Rolle. Auch für ausländische Kunden muss man die MWSt ausweisen, es sei denn, im EU-Handel, wenn der andere auch eine UStID hat (beide müssen soviel ich weiss auf der Rechnung angegeben werden). Dann wird die MWSt auch nicht berechnet (Rechnungen ohne MWSt)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
2. Umsatzsteuer darf man nur auf einer Rechnung/Quittung aufführen, wenn man zur Umsatzsteuerveranlagung angemeldet ist und also auch Umsatzsteuer abführt. 3. Wird vom Rechnungssteller Umsatzsteuer erhoben und abgeführt, dann muß die USt auf der Rechnung ausgewiesen sein. Auf die Angabe von Steuernummer und Leistungsempfänger darf bei Kleinbeträgen unter 150 Euro verzichtet werden. 4. Wenn man nicht zur Umsatzsteuer veranlagt wird, darf man auch keine auf die Rechnung setzen. 5. Wenn man für die "Kleinunternehmer-Regelung" nach UStG optiert, auch nicht. Man ist dann ja auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Zitat:
Beim Export in ein anderes Land der EU wird keine Umsatzsteuer berechnet (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung), wenn der gewerbliche Abnehmer im Empfängerland eine Umsatzbesteuerung mit dem Steuersatz des Ziellandes vornimmt. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird unterstellt, wenn der Empfänger seine USt-IdNr. angibt. Durch dieses Bestimmungslandprinzip wird die Besteuerung im Wege des innergemeinschaftlichen Erwerbs in das Empfängerland verlagert.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: ausland, gewerbe, kleinunternehmer, mwst, privat, rechnungs |
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