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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Donnerstag, 29. Mai 2008 | 11:09 Liebe eBay-Mitglieder, überhöhte Versandkosten sind für Käufer ärgerlich und oftmals auch nicht transparent. Dies entnehmen wir vielen Beschwerden, die uns von Käufern erreichen. Für Käufer ist es sehr wichtig, dass sie die tatsächlichen Kosten eines Angebots korrekt einschätzen können und die Gewissheit haben, dass Versandkosten erhoben werden, die vernünftige Grenzen nicht überschreiten. Aus diesem Grund werden wir ab dem 15. Juni in 34 Unterkategorien, in denen Verkäufer verstärkt schlechte detaillierte Bewertungen im Bereich Versandkosten erhalten haben, einen maximalen Versandkostenbetrag vorschreiben. Details zu dieser Änderung finden Sie auch auf unserer Informationsseite. Herzliche Grüße Ihr eBay-Team http://pages.ebay.de/help/sell/maxim...pingcosts.html Die Frage ist nun wenn jemand trotz allem rummeckert (8 Euro sind immer noch zu hoch) und dann darauf negativ bewertet. Kann man sich auf die „maximale Grenze“ beziehen und gegebenenfalls Rechtsanwalt einschalten? |
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| Also mal davon abgesehen das ich diese Handhabe von eBay einfach unverschämt finde, finde ich das es keinen Anspruch auf eine rechtliche Durchsetzung gibt. Man kann zwar sicherlich geeignete Rechtsgrundlagen dafür finden, aber wozu? Der Versandpreis ist Teil des Kaufvertrages, dieser unterliegt der Vertragsfreiheit der Parteien, zwischen denen der Vertrag geschlossen wird. Warum mischt sich eBay da nun ein? Es ist alleinig den Verkäufer überlassen ob er 1 Euro oder 15 Euro für den Versand nimmt, denn viele denken darunter fallen einzig die Portokosten, das ist aber falsch. Viele Verkäufer kalkulieren hier ihre Verpackungskosten, Kosten für Polstermaterial (nicht jeder vertraut auf Zeitungen) , Fahrt zur Post, Arbeitszeit für das Verpacken (bei 30 oder mehr Paketen pro Tag auch kein Spaß) usw. mit in diesen Preis ein. Wenn der Käufer diesem zustimmt, ist das nicht das Problem des Verkäufers, schon gar nicht von eBay. Dem Käufer stand es frei bei jemand anderen zu bestellen. Wenn er nicht auf den Versandpreis achtet, ja pech für ihn. Finde diese Beschwerden deshalb recht lachhaft, da man dem Preis beim Kauf schließlich zugestimmt hat. Das eBay nun meint sich da einmischen zu wollen, sehe ich kritisch. Nur weil viele, aufgrund eigener Unachtsamkeit, im Nachhinein rumheulen. Schließlich ist es, aus meiner Sicht, ein tiefgreifender Eingriff in die Vertragsfreiheit beider Parteien. Schließlich ist hier niemand gezwungen zu kaufen, es steht im frei bei jemand anderem zu bestellen. Die Frage mit dem Überschreiten der Obergrenze klärt sich schon alleine hierdurch Zitat:
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| Naja ich kann mir das sinnvoll vorstellen für den Fall das keine Versandkosten angegeben wurden, dass der Verkäufer dann nicht sagt, Versand ist 20 Euro. Oder ist das irgendwo geregelt? Im anderen Fall bei angegeben fixen Versandkosten, muss man ja nicht bieten, das ist aber wohl eher ein Punkt der Ebay stört, mehr als die Nutzer. Denn auf die Versandkosten werden keine Gebühren berechnet, womit Verkäufer natürlich ihren Gewinn steigern wollen. Habe zum Beispiel eine Couch bei Ebay ersteigert. Die Versandkosten waren im Endeffekt fast so teuer wie die Couch selbst. Ich war mit der Tatsache bewusst und hab mein Limit dementsprechend niedriger angesetzt, als ich es sonst getan hätte. Trotzdem habe ich bei der Bewertung unter den Details angegeben dass ich die Versandkosten zu hoch fand. Wären die Versandkosten geringer gewesen hätte ich und wohl auch andere mehr geboten. Für den Käufer das gleiche Ergebnis, jedoch nicht für den Verkäufer... |
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| Zitat:
Ich versende irgendwas was unter der Maximalgrenze (Versandkosten) liegt. z.B. 8 Euro sind erlaubt ich stelle 6 ein. Der Käufer sagt, das hättest du aber auch für 5 versenden können und bewertet mich negativ. Kann Ebay die Bewertung entfernen? Die Maximalgrenze waren ja nicht erreicht. |
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| Ob das im Interesse der Käufer ist, lass ich einfach mal higestellt. Z.B. Handy max. 5 € Versandkosten: Bedeutet doch, dass der Verkäufer nur noch unversichert verschickt. Und da er dann keinen Nachweis des Versands mehr haben kann ... der Dumme ist der Käufer, denn der muss sich dann auf einen Rechtsstreit einlassen, wenn die Ware nicht ankommt (und der Verkäufer treibt bestimmt schnell Zeugen für die [nicht] verschickte Ware auf ...) Nur ein Beispiel der möglichen Nachteile. eBay wird langsam immer schlechter - sowohl zu Verkäufern als auch zu Käufern, ....
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: ebay, versandkosten |
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