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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 29.05.2008, 12:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2008
Beiträge: 2
Standard Persönlichkeitsrecht?


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Hallo,

in wie weit ist das Veröffentlichen des Vor- & Nachnames, Adresse und Telefonnummer von anderen Personen in Foren erlaubt?

Gibt es einen Unterschied ob es sich um eine Firma oder eine Privatperson handelt? Firma = Einzelgewerbe.

Gegen welches Recht verstößt man (§?) wenn man, ohne Erlaubnis, den Vor, Nachnamen, Adresse, etc. von jemanden veröffentlicht? Macht das bei Personen von öffentlichem Interesse (Politiker, Stars) einen Unterschied? Ab wann ist man vom öffentlichem Interesse?

Freue mich auf eure Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.05.2008, 14:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Persönlichkeitsrecht?

Zitat:
in wie weit ist das Veröffentlichen des Vor- & Nachnames, Adresse und Telefonnummer von anderen Personen in Foren erlaubt?
Insoweit, wie man der Veröffentlichung der Daten zugestimmt hat.
Zitat:
Gibt es einen Unterschied ob es sich um eine Firma oder eine Privatperson handelt? Firma = Einzelgewerbe.
Daten von Firmen (auch Gewerbe) dürfen veröffentlicht werden, wenn sie öfentlichen Quellen entnommen wurden (Handelsregister, Gewerberegister ..). Der Datenschutz ist nicht auf Firmen anwendbar.
Zitat:
Gegen welches Recht verstößt man (§?) wenn man, ohne Erlaubnis, den Vor, Nachnamen, Adresse, etc. von jemanden veröffentlicht?
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/
Zitat:
Macht das bei Personen von öffentlichem Interesse (Politiker, Stars) einen Unterschied?
Ja, wenn es in öffentlichem Interesse ist.
Zitat:
Ab wann ist man vom öffentlichem Interesse?
Das ist der ewige Streitpunkt, dem schon viele Journalisten und Personen von öffentlichem Interesse zum Opfer gefallen sind. Das muss immer im Einzelfall beurteilt werden - und wird in den meisten Fällen vor Gericht entschieden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 29.05.2008, 15:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.05.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Persönlichkeitsrecht?

Danke für deine Ausführliche Antwort.

Wie sieht es aus wenn persönliche Daten veröffentlicht werden, die öffentlich (Bspw. in einem Webseiten-Impressum) zugänglich sind?

Also:

Privatperson hat eine Internetseite, hat darauf ein öffentliches Impressum (nach Gesetz), andere veröffentlichen diese Daten Bspw. in einem anderen Forum (ohne Genehmigung bzw. sogar wenn die Person etwas dagegen hat).

Verboten? Greift da auch das Bundesdatenschutzgesetz?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.05.2008, 16:39
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Persönlichkeitsrecht?

Ich würde Ja sagen. Einfach wiel keine Zustimmung vorliegt. Zwar sind die Daten im Impressum öffentlich zugänglich, im Telefonbuch aber auch. Heißt aber noch lange nicht das man sie nun frei verwenden darf. Einer Zustimmung bedarf es weiterhin. Käme aber auch evtl. auf den Zusammenhang an, hat es was mit dem Gewerbe zu tun, könnte man sagen das der Betroffene die Veröffentlichung dulden müsste, da die Veröffentlichung im Forum im Zusammenhang mit dem Gewerbe steht. Ist aber eher fraglich.
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