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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich hab die Frage schon einmal gestellt, doch nicht so wie jetzt. Angenommen ein Webmaster, hat eine Webseite, eine kommerzielle, auf dieser Seite wirbt er für zahlreiche Partner, diese haben sogar auch zusätzlich noch einmal in eMails der VErwendung von Logos zugesagt, und diese gar noch im Anhang mitgeschickt. Jetzt stellt sich die Frage: Wenn der Webmaster jetzt in BEtracht zieht, weitere Affiliate Partner auf seiner Webseite einzubinden, per Affi**net oder Adbut**r und Co.... Partner sagt okay, "hier die Werbemittel" (wird ja alles mehr oder weniger automatisch gemacht. Für den Fall dass diese Partner dann nur Banner, in denen das Logo auch enthalten ist, zur Verfügung stellen, mit allem möglichen ausgeschmückt, aber nicht nur das Logo .... Ist es dem Webmaster dennoch erlaubt nur das Logo einzubinden? (Ich meine da gibts eh nie Ärger, so wie ich das sehe, da das ja zusätzliche Promotion ist) aber wie sieht es in so einem Falle rechtlich aus? Dank Euch oder Dank Dir Aaky, der die Frage mit Sicherheit wieder beantwortet wird... Cya Phil |
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| Ich würde sie ja gern beantworten, wenn ich sie verstanden hätte Wie ich das verstanden habe: jemand stellt einem anderen Werbemittel zur Verfügung mit denen geworben werden soll, der Werbende nimmt aber etwas anderes. Wenn ich das richtig verstanden habe, würde ich hier nur das Problem sehen, was zwischen den beiden vereinbart ist. Wenn nichts, kann der, dessen Werbung erscheinen soll, auch darauf bestehen, dass die Werbung genommen wird. Allerdings kann sich der Werbende im Vertrag die andere Variante offen halten. Gesetzliche Regelungen sehe ich bestenfalls im Vertragsrecht. Und da steht drin, dass die Leistung wie vereinbart zu erbringen ist. Die Frage ist also: Was ist konkret vereinbart.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hi aaky, .... dank Dir schon mal... echt klasse ... das Forum und Euer, bzw. Dein Bemühen... *G* .... Im Grunde ist dann ja "das Vereinbarte" die zur Verfügung gestellten Werbemittel ... per Affiliate Netzwerk ... Die meisten Anbieter untersagen eine Veränderung der Werbemittel, und es wird darauf hingewiesen. Wie schaut es aus, wenn nicht betont wurde, "keine VEränderung der Werbemittel", bzw. wenn gar keine Bermekung dazu abgegeben wurde, etc.... Meinst Du der potentiele Webmaster hätte dann das "Recht" das Logo aus dem Banner des Webepartners herauszuschneiden? Ich meine das Prob haben viele Webmaster, Banner sind ja ganz schön, können aber u.U. das Design ganz schön versauen, da greift man doch lieber lediglich auf das Logo zurück (und wenn man eine Partnerschaft hat, ist doch auch das Erwähnen und das Einbinden des PArtner Logos legitim; muss ja nicht ein Logo für Kinderspielzeug neben eine sehr freizügigen Dame mit ordentlich Holz vor der Hütte sein; sondern einfach eine schlichte Lösung; dies müsste doch eigentlich auch ohne Ab- bzw. Zwischensprache möglich sein, gell??!?!?!) .... @ noch was.... ich hatte das schon mal angefragt, hattest auch drauf geantwortet gehabt aaky, aber diesma wieder abgeändert. Angenommein Webmaster informiert über Filme, die Poster sind ja Reklame der Kino Filme ... und Promo .... a) Dürfen diese auf einer Webseite eingebunden werden, im Zusammenhang mit dem Film. b) Dürfen dies nur Journalisten oder anerkannte Redaktionen? Ich meine lediglich im Bezug auf das Film Poster, nicht auf Trailer, Bilder des Filmes, etc. c) Meist kann man diese Dinge auf den Webseiten "filmname-derfilm.de" in der KAtegorie "Download" o.ä. loaden. Jeder? Oder wieder nur gerade besagte Personen? Cya Phil Geändert von Informations4free (30.05.2008 um 03:56 Uhr). |
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Manchmal könnte es sogar so sein, dass Banner eigene Werke darstellen, dann wäre ein Ausschneiden des Logos sogar eine Urheberrechtsverletzung (natürlich nicht immer Zitat:
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