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| Hier ein kleiner Bericht was letztlich das Ergebnis war: Also T-shirt in einem i-shop zusammen gestellt. Mit der Schreibweise ......DEUT- ...SCHLAND- .......FAN Man konnte das Shirt auch bestellen (in seinem eigen ShirtShop der nur für den Ersteller zugänglich ist!!Keine Bestellung durch Dritte möglich!!!!) Shirt wurde bestellt. Nun kam eine Auftragsbestätigung mit dem Hinweis, dass man erst noch nach etwaigen Urheberrechtsverletzungen schauen muss und dann das Shirt freigegeben wird. Nach zwei Tagen kam eine Mail, der Auftrag kann nicht ausgeführt werden -->mit der Begründung "Womöglich ist das Shirt geschützt". Dann e-mail Kontakt mit dem Service und dem Hinweis auf das Marken und Patentamt, in dem lediglich das Wort "SCHLAND" als regestriert steht. Wieder Mail vom Service erhalten" man freut sich das man sich schlau gemacht hat aber man lehnt es ab um einem eine Verletzung zu ersparen die gleich viel Geld kostet". Wie nett. Plötzlich war das Shirt aus dem Shop verschwunden und eine erneute Mail war im Postfach. Man hat diesen Schritt nochmals begründet mit der Urheberrechtsverletung am Wort SCHLAND und einen aufgefordert innerhalb von zwei Wochen schriftlich darzulegen, dass es von Seiten des Urhebers keine Einwände gegen das Shirt gibt. Das war der Person dann doch zu dumm und einfach zu viel Aufwand für ein Shirt. Und dann oh Wunder bekam man nach 9 Tagen ein Päckchen in dem das Shirt mit genau der Aufschrift drin war?!?!?!?!? Auf die Nachfrage wann man das Shirt wieder in seinem Shop hat bekam man als Antwort-> garnicht da noch keine Freigabe vorhanden ist. Also egal man hat das Shirt aber wirklich verstehen muss man das ja nicht. Gruß Mizarasu |
| Tags: dpma, marken, markenrecht |
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