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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige beim durchstöbern des Internets hat man leider noch keinen qualitativ hochwertigen Beitrag zum o.g. Thema gefunden. Deshalb stellt sich folgende Frage: Wenn man nun ein T-Shirt drucken würde, für den persönlich-nicht kommerziellen Gebrauch, verletzt man dann ein Urheberrecht wenn der Slogan des Shirts DEUT- (kleiner geschrieben), darunter SCHLAND (größer) und darunter wiederrum FAN (kleiner) lautet und man eine kleine ********fahne drüber setzt? (so schauts aus) .......DEUT- ....SCHLAND ........FAN Für Infos wäre man sicher dankbar, da man sie im weiten Internet nicht findet. Gruß Mizarasu |
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| Was ist ein Schland? An Worten kann man kein Urheberrecht haben, nur einen Namens- oder Markenschutz. Urheberrechte gibt es nur an Werken (also zum Beispiel an dem T-Shirt) Und ansonsten würde sich ein Namens- oder Markenschutz nur dann ergeben, wenn das Wort eigenständig wäre und auch verwendet wird (und dazu gehört nicht ein T-Shirt). Das Beispiel ist nun absolut nicht eigenständig, da jeder weiß, was da steht. Von der fehlenden Verwendung mal ganz abegsehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Also "Schland" ist tatsächlich markenrechtlich geschützt und zwar von der Raab TV-Produktion GmbH, u.a. für Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, insbesondere Halstücher, T-Shirts, Sweatshirts, Jacken, Regencapes, Hüte, Baseballkappen, Hosen und weitere Klassen. Von einem gewerblichen Handeln wäre also abzuraten, sprich die Shirts dann auch über eBay zu verkaufen. Bei einem rein privaten Gebrauch, dürften sich aber kaum Probleme ergeben, wie ich finde. Denn die rein private Nutzung ist durchaus zulässig.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
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| Vielen Dank für die schnellen Antworten! Kann man irgendwo nachlesen wer die Rechte an solchen Sachen hält? Auf der Seite von TV Total bzw. Pro7 habe ich keine Info dafür gefunden. Gruß Miza |
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| Zitat:
https://dpinfo.dpma.de/
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| Tags: dpma, marken, markenrecht |
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