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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2008, 21:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2008
Beiträge: 3
Standard Telekommunikationsunternehmen bucht weiterhin ab


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Guten Abend.

Person X kündigt einen DSL-Vertrag vorzeitig bei dem Anbieter Y, da sie umzieht und dort bereits ein Vertrag von Abieter Z vorhanden ist. Telefonisch wird der Kündigung des Vertrages von Y zugestimmt, wenn eine Rechnung der Anbieters Z und eine Abmeldebestätigung an Y gesendet werden. Dies wird schnellstmöglich per Mail getan.
Der Internetanschluss wird darum auch durch Y abgestellt, jedoch bucht der Anbieter weiterhin vom Konto der Person X die monatlichen Kosten ab, obwohl der Anschluss nicht mehr funktionsfähig ist.

Sämtlicher Schriftverkehr wurde per Mail durchgeführt, die Kündigung wurde telefonisch bestätigt, auf Mails antwortet Y jedoch nicht. Die Einzugsermächtigung wurde per Mail von X widerrufen, trotzdem wird das Konto belastet.
X veranlasst die Rückbelastung auf das eigene Konto, da die Forderungen durch Y nicht mehr gerechtfertigt sind.

Wie sollte sich nun Person X weiter verhalten, wenn Anbieter Y weiterhin abbuchen sollte? Was könnte die Person dagegen tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2008, 22:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Telekommunikationsunternehmen bucht weiterhin ab

X sollte Y schnellstmöglich nachweislich (das heißt in der Regel per Einschreiben) informieren, dass die Abbuchungen nicht rechtens sind.

Und X sollte beachten, dass der Zugang von Mails bei Y sowie der Inhalt der Telefongespräche durch X bewiesen werden müssten - wenn Y also behauptet, die haben die Mails nie bekommen oder man habe sowas gar nicht telefonisch vereinbart, sieht es für X nicht gut aus.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2008, 23:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Telekommunikationsunternehmen bucht weiterhin ab

Die Mails müssen angekommen sein, da der Vertrag, wie in eben diesen Mails gefordert, beendet wurde. Sämtliche Leistungen seitens des Anbieters wurden eingestellt (was im Prinzip ja richtig ist). Nur die Rechnungen werden, trotz Widerruf der Einzugsermächtigung, abgebucht. Und auch trotz dessen, dass gar keine Leistung mehr erbracht wird.

Durch die Reaktion Ys auf die Mails wäre demnach doch auch deren Erhalt bewiesen?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2008, 23:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Telekommunikationsunternehmen bucht weiterhin ab

Zitat:
Durch die Reaktion Ys auf die Mails wäre demnach doch auch deren Erhalt bewiesen?
Aber nicht die, die darauf hinweisen, dass unberechtigt abgebucht wird. Okay, was denen zwar kein Recht gibt, weiter abzubuchen, aber irgendwann zu Komplikationen führen kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.06.2008, 20:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Telekommunikationsunternehmen bucht weiterhin ab

Warum kann das, und wenn ja, zu welchen Komplikationen führen?

Die Kündigung erfolgte aus wichtigem Grund. Die von Y geforderten Nachweise wurden erbracht. Die Leistungen wurden zu dem in der Kündigung angegebenen Termin eingestellt. Somit ist der Zugang der Kündigung bewiesen und die einvernehmliche Vertragsbeendigung durch konkludentes Handeln von Y erfolgt.
Die Frage nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt sich aus dieser Sicht nicht.

Die Abbuchungsermächtigung wurde zusammen mit der Kündigung widerrufen. Obwohl keine Leistungen erbracht werden, bucht Y weiterhin ab.
Dagegen sprechen zwei Argumente: erstens besteht auf Grund des konkludenten Handelns von Y kein vertraglicher Anspruch. Selbst wenn dieser gegeben wäre, wären weitere Abbuchungen allein wegen der nicht vorhandenen Ermächtigung unzulässig.

Welcher Rat kann gegeben werden?
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