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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.06.2008, 09:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2008
Beiträge: 3
Standard Datenschutz?


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Leider sind die Forumsregeln zur Veröffentlichung von Daten sehr allgemein gehalten. Aus einem anderen Forum habe ich folgenden Fall gehört: Der admin wurde bei Meidung einer einstweiligen Verfügung aufgefordert, einen harmlosen Beitrag zu löschen. Darf er diese Aufforderung mit Namensnennung im Forum veröffentlichen? Falls nein, welche genaue Vorschrift steht dem entgegen?

Ist die Rechtslage anders, wenn ein Forumsmitglied diese Aufforderung erhält und sie im Forum bekannt gibt?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2008, 10:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Datenschutz?

Zitat:
er diese Aufforderung mit Namensnennung im Forum veröffentlichen? Falls nein, welche genaue Vorschrift steht dem entgegen?
Darf er nicht. Dem stehen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Persönlichkeitsrechte entgegen.
Zitat:
Ist die Rechtslage anders, wenn ein Forumsmitglied diese Aufforderung erhält und sie im Forum bekannt gibt?
Was für eine Aufforderung? Seinen eigenen Beitrag zu löschen? Das darf er. Man darf auch seinen eigenen Namen veröffentlichen. Nur das Veröffentlichen von personenbezogenen Daten anderer ist ohne deren Einwilligung untersagt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2008, 11:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Datenschutz?

Hallo aaky,
zunächst vielen Dank für deine Antwort, auch wenn sie nicht im geringsten weiterhilft. Du gibst leider nur die allgemeinen Hinweise wieder(Datenschutzgesetz, Persönlichkeitsrechte) obwohl ich nach genauer Vorschrift gefragt hatte. M.E. sind weder die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder einschlägig. Wo ist die Fundstelle in der steht, dass in einem Forum der Name in dem bezeichneten speziellen Fall nicht veröffentlicht werden darf? Oder kennt jemand eischlägige Gerichtsurteile?
Die zweite Frage ging dahin, dass ein Forumsmitglied privat ausserhalb des Forums aufgefordert wurde, seinen Beitrag zu löschen. Darf er im Forum posten: Der XY(Klarname!) hat mich aufgefordert usw...?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2008, 11:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Datenschutz?

Ich sprechen hier nur allgemeine Probleme an - mehr darf und will ich nicht.

Und was die Gesetze angeht:
BDSG: Trifft meiner Meinung nach durchaus zu, denn hier geht um das Aufbereiten und Verwenden von Daten geht, die im Rahmen der Registrierung gesammelt wurden.
Persönlichkeitsrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrecht
Da wirst du finden, dass dieses in verschiedenen Gesetzen festgehalten ist und es dafür als solches kein einzelnes Gesetz gibt.

Beides hättest du anhand der Suche in diesem Forum mit den von mir genannten Stichworten gefunden. Es tut mir wahnsinnig leid, dass ich dir nicht alles haarklein definiert habe, aber wenn du eine konkrete Rechtsberatung willst, wo dir jeder Paragraph auseinander genommen wird, geh zu einem Anwalt.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 01.06.2008, 15:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Datenschutz?

Herzlichen Dank für deine erschöpfende Auskunft. Wenn du aber selbst keine Ahnung hast, brauchst du aber auch meine Frage nicht zu beantworten. Mich mit den Forum Rules abzuspeisen, war doch ziemlich enttäuschend.
Ich habe mich hier angemeldet, weil dieses Dingens hier eRecht24-Recht der neuen Medien heisst und ich etwas konkreters erwartet habe (keine Rechtsberatung). Dass ich einen Anwalt konsultieren kann, wusste ich bereits vorher.
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