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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Ein seit 9 Jahren existierendes Forum mit über 5000 Mitgliedern (die Datenbank wurde schon mehrfach bereinigt) und über 500.000 Beiträgen wird Ende Juni dicht gemacht. Jetzt besteht die Anfrage, ob man das Forum als Archiv in einem anderen Forum zugänglich machen kann. Alle User würden vorher gelöscht, es wird immer nur "Gast" unter dem betreffenden Usernamen stehen. Jetzt kommt jemand und behauptet folgendes: "Mal ab von den persönlichen Daten gibt es auch eine nicht geringe Anzahl an Beiträgen, sofern sie denn eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, die den Schutz des Urheberrechts genießen. Einzig und allein auf die Übergabe der persönlichen Daten abzustellen ist also nicht hinreichend." Das ist mir völlig neu. Jeder User musste bei der Registrierung zudem zustimmen, dass "Die Eigentümer von *** - Network ¦¦Community¦¦ das Recht haben, Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen." Falls bei dem Transfer noch andere Probleme aus rechtl. Sicht zu erwarten wären, wäre um Hinweise sehr dankbar. MfG Pit |
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| Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Also, auch auf Forenbeiträgen kann ein Urheberrecht liegen. Es kommt dabei aber immer auf den einzelnen Beitrag an. Frage ist dann immer, ob dieser eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht hat, d.h. ob es eine individuelle geistige Leistung ist. Durch eine Nutzungsbestimmung können zwar gewisse Rechte abgetreten werden, aber nicht die Urheberpersönlichkeitsrechte z.B., zu diesen gehört z.B. das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, aber auch das Veröffentlichungsrecht und das Recht gegen Entstellung des Werkes. Durch die Veröffentlichung in einem Archiv auf einer anderen Seite, könnte der Urheber eine Entstellung sehen, da er mit dem Zusammenhang der Veröffentlichung seines Werkes, nicht einverstanden ist. Ein "verschieben", welches eingewilligt wurde, würde ich nicht als "Umzug" sehen, sondern nur innerhalb des Forums. Auch können trotz der "Gast" Anzeige, dennoch weitere personenbezogenen Informationen aus einem Beitrag hervorgehen. Schon alleine aus dem Satzbau und der Formulierung kann man eine Person heutzutage ausmachen. Auch wenn das jetzt ein extremes Beispiel ist. Eher trifft zu dass es personenbezogene Daten im Beitrag selbst gibt, soll ja nicht selten sein das mal Bilder von einem gepostet werden oder andere Daten. Das ist aber eher bei der Account-Löschung ein Thema, als bei einer Archivierung. Zum Urheberrecht würde ich eben oben angesprochene Urh.-Persönlichkeitsrechte als relevant sehen. Fraglich ist nun natürlich, ob es dem Betreiber zumutbar wäre, alle Urheber entsprechend herauszusuchen, ggf. zu löschen oder anderweitig zu "verwahren" oder deshalb die so geplante Archivierung zu stoppen. Ebenfalls fraglich ist es, jeden in Frage kommenden Beitrag einzeln zu bewerten, ob ein Urheberrecht überhabt zu bejahen sei, schon alleine das ist, aus meiner Sicht, nicht zumutbar. Ebenso jeden in Frage kommenden Urheber zu kontakten und nach ihrer Einwilligung zu fragen. Technisch und besonders Zeitlich, dürfte dies ein zu großer Aufwand sein, dem einen, wohl eher nicht gewerblich tätigen, Forenbetreiber kaum zuzumuten sei.
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