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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 00:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.05.2008
Beiträge: 14
Standard Allgemeines Markenrecht...


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Hi Euch allen ...

so mal allgemein gefragt.... ich hab mir dpma.de etc ma ageschaut FAQs gelesen...etc.. hier im Forum geschaut .....

Nur mal allgemeine Fragen....

Musicload ist als Marke eingetragen. Music Load wiederum nicht. Warum?

Warum kann Musicload als Marke eingetrage werden, ist Doch mehr ein Werbeslogan..?!?

Wie schaut es mit Domainnamen.... car-sharing.de oder fast-buy.de aus...
(hab derartiges in anderen Foren gelesen, aber da gab es auf diese Post leider keine Antwort)

ist Doch ein Werbeslogan, bzw. Dienstleistungs beschreibung und nicht markenrechtlich schutzfähig und wie schaut es mit fastbuy.de aus? ... Interessiert mich mal...Würd mich freuen, wenn Ihr da auch selber Beispiele habt...

Wenn ich irgendwas faslsch verstanden habe, belehrt mich bitte eines besseren...

Gruss
philipp

Geändert von Informations4free (02.06.2008 um 02:21 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 11:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Allgemeines Markenrecht...

Ob Werbeslogan oder nicht ist egal. Selbstverständlich kann man auch mit Markennamen werden, tut man normalerweise auch, sonst macht die Marke ja keinen Sinn
Und als Marke können angemeldet werden können
Zitat:
§ 3 Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
(2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,
1.die durch die Art der Ware selbst bedingt ist,
2.die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder
3.die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.
Auch Alltagsbegriffe können nicht geschützt werden - die englische Bezeichnung ist aber wieder schützbar (ich kenn da ein Beispiel wo es erst abgelehnt wurde - nach einem Widerspruch, da der englische Ausdruck verwendet wurde, aber problemlos eingetragen wurde - du wirst entschuldigen, dass ich die Marke jetzt nicht nenne )
Damit sehe ich bei den genannten keinerlei Probleme.
Das nicht jede Form geschützt werden muss (also mit Leerzeichen) liegt daran, dass der Schutz auch bei Ähnlichkeit oder dem Versuch, bekannte Marken auszunutzen besteht. Die Verwendung einer Marke mit Leerzeichne dürfte also nicht viel Erfolg haben - im gegenteil, da bekommt man sehr schnell Abmahnungen, vor allem wenn die Marken bekannt sind.

Das gleiche gilt auch für die Domainnamen. So0bald es "Eigennamen" sind und man darunter auftritt ist es legitim, die als Marke zu registrieren.

Letztendlich obliegt die Entscheidung aber immer im Einzelfall beim DPMA.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 11:35
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Allgemeines Markenrecht...

Zitat:
Musicload ist als Marke eingetragen. Music Load wiederum nicht. Warum?

Warum kann Musicload als Marke eingetrage werden, ist Doch mehr ein Werbeslogan..?!?
Warum sollte man? Wenn ich Inhaber der Marke "Musikload" bin, kann ich gegen den Nutzer von "Musik load" vorgehen, schon aufgrund der Verwechslungsgefahr.
Und eingetragen ist es, weil es eintragbar ist und nicht gegen absolute Schutzhindernisse verstößt, bzw. sich niemand über die Eintragung beschwert hat. Ein Werbeslogan ist es nicht, es ist der Name eines Produktes.

Zitat:
Wie schaut es mit Domainnamen.... car-sharing.de oder fast-buy.de aus...
(hab derartiges in anderen Foren gelesen, aber da gab es auf diese Post leider keine Antwort)
Grundsätzlich kann man Domains als Marke eintragen lassen, kommt aber darauf an ob für die gewählte Marke ein freihaltebedürfnis besteht oder nicht. "Tisch" oder "Stuhl" wird man nicht als Marke eintragen können, einfach weil hier ein Freihaltebedürfnis besteht. Bei Tisch.de wohl ebenso. Bei car-sharing würde ich auf jedenfall keine Möglichkeit sehen, einfach weil es ein allgmein gebräuchlicher Begriff ist, fast-buy... nun, denke wäre vielleicht möglich.

Zitat:
ist Doch ein Werbeslogan, bzw. Dienstleistungs beschreibung und nicht markenrechtlich schutzfähig und wie schaut es mit fastbuy.de aus? ... Interessiert mich mal...Würd mich freuen, wenn Ihr da auch selber Beispiele habt...
Das sind keine Werbeslogans, es ist ja nicht einmal ein Satz. Somit kein Slogan, sondern aus meiner Sicht deshalb einfach als Wort- oder Bildmarke schützbar. Wie schon gesagt, bei "fast buy" könnte man ggf. einen Schutz erlangen, käme aber auf die Klasse, also Dienstleistung, Unternehmung oder Produkt, an für die man es einträgt. ist "fast-buy" eingetragen, würde ich eine Eintragung eines anderen mit "fastbuy" als unzulässig sehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 13:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.05.2008
Beiträge: 14
Standard AW: Allgemeines Markenrecht...

Dank Euch schon mal ....

Hab aber noch weitere Fragen.... Und zwar.... Auf das oben stehende Beispiel eingehend. Musik-Downloaden.de ... Ist diese Domain Markenrechtlich zu schützen?

Und wie schaut es aus, bei .de Domains generell? Ist dann die Domain fast-buy.de wirklich möglich zu schützen (als Bsp.) Bzw. besteht da die Möglichkeit oder würde dies nur für andere Domains gelten, wie .net. org. .weissdergeier? Auf Fast-Buy.de werden, sagen wir ma Online Shops von PArtnern angepriesen und über den Online Handel berichtet. Ist diese Domain dann schutzfähig? Anders noch, kann ein Dritter, diese Webseite streitig machen?

War grad nen bissle überrascht, und stell noch eine sau dämmliche Frage, aber mich interessiert es halt... Seiten wie Infos-Auto.de, sind aber nicht zu schützen, oder etwa doch?

Dank Euch schon ma....

Cya
Phil

Geändert von Informations4free (02.06.2008 um 13:37 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 13:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Allgemeines Markenrecht...

Zitat:
War grad nen bissle überrascht, und stell noch eine sau dämmliche Frage, aber mich interessiert es halt... Seiten wie Infos-Auto.de, sind aber nicht zu schützen, oder etwa doch?
Wenn man damit niemandem anders in die Quere kommt, warum nicht
Zu beachten ist aber immer:
Zitat:
§ 3 Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Als Privatperson hat man da keine Chance, oder, wenn man sie doch registriert hat, was ja nicht unmöglich ist, da das DPMA die Unetrnehmereigenschaft nicht prüft, keinerlei Rechte aus der Marke. Das wäre also kurz und einfach rausgeworfenes Geld.
Zitat:
Hab aber noch weitere Fragen.... Und zwar.... Auf das oben stehende Beispiel eingehend. Musik-Downloaden.de ... Ist diese Domain Markenrechtlich zu schützen?
Das könnte zB. unter der Sache "technischer Vorgang" gefasst werden und damit nicht schützbar sein. Aber das würde ich auch nie ausschließen. Das Problem nur: Wenn es abgelehnt wird, sind die 300€ weg
Zitat:
Bzw. besteht da die Möglichkeit oder würde dies nur für andere Domains gelten, wie .net. org. .weissdergeier?
Könnte schon bestehen, die Frage ist nur, ob derjenige, der die Domaine hat, sich der Marke unterordnen muss. Wenn es ein Deutscher ist vielleicht, aber einer von der anderen Seite des Teichs, die die .net oder wa sauch immer hat, wird sich bestenfalls ein Schmunzeln bezüglich der Marke abringen können. Denn den interessiert eine deutsche Marke nicht im Geringsten
__________________
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