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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige mich interessiert folgendes: Ein Kunde meldet sich erst nach mehr als 6 Monaten beim Online-Händler und sagt, er hätte damals falsche Ware geliefert bekommen. Sie entspricht nicht dem Lieferschein/Rechnung. Muss dann der Händler kostenlos Ersatz liefern, auch wenn der Kunde die Ware bereits der Originalverpackung entnommen hat? Vielen Dank für Meldungen! |
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| Wenn nicht das geliefert wurde, was bestellt wurde, handelt es sich um einen Sachmangel. Das heißt der Verkäufer ist verpflichtet, eine mangelfreie Ware zu liefern. Der Anspruch verjährt erst nach zwei Jahren. Allerdings gibt es hier die 6-Monats-Regelung, wer den Nachweis des Sachmangels zu erbringen hat. Normalerweise ist es so, dass der, der die Ware erhalten hat, den Nachweis bringen muss. Innerhalb der ersten 6 Monate ist das aber hier umgedreht, der Verkäufer müsste nachweisen, das es nicht so war. Im Beispiel müsste also, da die 6 Monate rum sind, der Käufer nachweisen, dass er nicht die beschriebene Ware bekommen hat. Ob die ausgepackt ist, ist dabei völlig egal. Problematisch ist nur, wenn der Kunde es hätte eher erkennen können (zum beispiel weil er die Ware bereits 6 Monate verwendet hat). Dann könnte von einer Duldung ausgegangen werden, der Kunde hätte somit keinen Anspruch mehr.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: falschlieferung, garantie, reklamation |
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