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| Anzeige mal angenommen: Wenn man im Internet für das Motorrad federn und schwinge bestellt und auch gleich die Rechnung bekommen per E-Mail ab wann hat man dann 2 Wochen widerrufsrecht? Ab Rechnungserhalt, wenn man bezahlt oder wenn man die ware bekommt. Auf dem bild im Katalog gab’s die federn auch in schwarz sind jetzt aber nicht in schwarz lieferbar, wenn man alles bezahlen würde er alles schicken und wenn einem die federn nicht gefallen soll man sie zurückschicken. Dann wurde ihm gesagt das einem die Farbe nicht gefällt, und das man sie das erst noch mal alles überlegen muss. Dann genau 15 tage später kam eine Mahnung. Wenn man ihm dann eine e-mail schickt dass man das nicht will kommt als Antwort: „Uns liegt keine Stornierung innerhalb der 14 tägigen Rücktrittsfrist vor, daher ist der Auftrag rechtskräftig. Die Teile wurden teilweise individuell für Sie bestellt. Da wir keine "Spaßkäufe" dulden, bitten um Begleichung des Rechnungsbetrages ansonsten nimmt das Mahnverfahren seinen weiteren Lauf. „ Bei denen auf der Seite steht: „Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. „ Was kann man jetzt machen? Er schickt die Teile ja nur wenn man bezahlt, aber man will die Farbe nicht und nur die hälfte vom bestellten will man auch nicht weil man nur einmal umbauen will und das als packet kaufen wollte. Wie kann man da jemand weiterhelfen? Muss man erst bezahlen damit man die Ware bekomme, dass man sie wieder zurückschicken kann? gruss |
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| Der Beginn der Frist ist doch eindeutig genannt (und auch so gesetzlich festgelegt) Zitat:
Allerdings könnte man die andere Farbe als Änderung des Angebotes des Händlers ansehen, womit der Käufer einer Ändering zustimmen müsste. Tut er das nicht komt kein Vertrag zustande - ein Widerruf oder Rücktritt wäre gar nicht erforderlich. Und auch das Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| wenn man mal in sowas hineinkommt hat man wenigstens gute karten da wieder raus zu kommen er müsste es jetzt dem verkäufer dann so mal schreiben, gruss und danke nochmal tolle sache hier :shock: |
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