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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige schön das ich dieses informative Forum gefunden habe. Frage: Für den Fall man hat ein Liste von Abonnenten die einen Newsletter bestellt haben. Der Newsletter beinhaltet Informationen für eine Webseite und die dortigen Produkte. Wenn jetzt die Webseite (und Firma dahinter) den Besitzer Wechselt, dürfte man die alten Abonnenten weiter anschreiben. Schliesslich haben die Abonnenten ja ihre Zustimmung dem alten Betreiber gegeben. gruss readme |
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| Wenn die Zustimmung auch einen Wechsel beinhaltet, meiner Meinung nach ja. Wenn nicht, dann nicht, da die Genehmigung nur der Seite erteilt wurde.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: datenschutz, newsletter |
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