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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 19:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.06.2008
Beiträge: 1
Standard Strafe bei Wenigverdienern


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Hallo erstmal, bin neu hier.

Angenommen: A hatte am Anfang des Jahres eine Vorladung der Polizei bekommen wegen illegaler Verbeitung von Musikdateien. Es geht etwa um rund 1500 mp3s über Bearshare. Die hat sein Sohn B jedoch heruntergeladen. Dies stellte A klar, womit B statt A der Vorladung bei der Polizei folgte.

Nach einer Zeit bekam B dann ein Schreiben der Staatsanwaltschaft; sie besagte dass, von einer Bestrafung abgesehen wird, da B sein Verhalten bereuen würde und nur ein geringer Sachschaden entstanden wäre.

Heut ist aber ein Brief gekommen, der besagt das A direkt 5000 - 6000 euro bezahlen sollte.

B ist Azubi und war zum Tatzeitpunkt 19, jetzt 21.

Könnte die Strafe trotzdem hoch ausfallen oder könnten sich weitere Faktoren, positiv auf B auswirken?


Hoff ihr könnt mir da was zu sagen...

Grüße

Geändert von Styx (04.06.2008 um 20:10 Uhr). Grund: Beitrag verallgemeinert
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  #2 (permalink)  
Alt 04.06.2008, 22:49
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Strafe bei Wenigverdienern

Zitat:
Nach einer Zeit bekam B dann ein Schreiben der Staatsanwaltschaft; sie besagte dass, von einer Bestrafung abgesehen wird, da B sein Verhalten bereuen würde und nur ein geringer Sachschaden entstanden wäre.
Das war das Strafverfahren. Die werden meistens eingestellt und sind auch nur Mittel zum Zweck, damit die Rechteinhaber an die Anschlussdaten der Filesharer kommen. Darauf folgt dann i.d.R. ein zivilrechtliches Verfahren, meist vorher jedoch eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung. Unterschreibt man die nicht, geht es zivilrechtlich vor Gericht.

Zitat:
Heut ist aber ein Brief gekommen, der besagt das A direkt 5000 - 6000 euro bezahlen sollte.
B ist Azubi und war zum Tatzeitpunkt 19, jetzt 21.
Könnte die Strafe trotzdem hoch ausfallen oder könnten sich weitere Faktoren, positiv auf B auswirken?
Es kommt darauf an. Also es kann, muss aber nicht. Ich habe schon von Fällen gehört, das die zu Anfangs geforderte Summe deutlich gesenkt wurde. Das war meist dem Verhandlungsgeschick bzw. der Tätigkeit des Anwalts zu verdanken. Deshalb empfiehlt sich grundsätzlich einen solchen einzuschalten, am besten einen mit entsprechender Erfahrung. Sollte sich am Betrag selbst nichts ändern, könnten aber durchaus Ratenzahlungen oder ähnliches vereinbart werden.

Ist immer vom Einzelfall abhängig.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 23:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Strafe bei Wenigverdienern

Hallo.

A) Mich würde in diesen Fall Interessieren ob es möglich sei diesen Straftat nach zwei Jahren zu beweisen?

B) Ich habe gelesen das ein Richter eine dynamische IP als nicht ausreichendes Beweis angesehen hat (wenn ich mich nicht irre)

C) Rechtsanwaltberatung kostet nicht immer Geld, einfach bei mehreren Anwälten anrufen und „Vorauskunft“ erfragen
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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 23:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Strafe bei Wenigverdienern

Zitat:
A) Mich würde in diesen Fall Interessieren ob es möglich sei diesen Straftat nach zwei Jahren zu beweisen?
Ind erRegel hat man die Beweise früher. Und wenn über die IP der Anschluss ermittelt wurde, steht die Beweisführung außer Frage - denn die Daten wurden ja ermittelt. Nach zwei Jahren sind es immer noch die Gleichen
Zitat:
B) Ich habe gelesen das ein Richter eine dynamische IP als nicht ausreichendes Beweis angesehen hat (wenn ich mich nicht irre)
Aber mehr haben sie als Beweis angesehen. Hier ist sich die Rechtssprechenung nicht einig. Und ich würde mich nicht darauf verlassen, an einen Bestimmten zu geraten
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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