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| Anzeige angenommen man würde gerne gerenderte Bilder von geplanten Gebäuden aus Dubai auf seine private Webseite stellen, z.b. den Al Burj. Aber wie sieht hier die Rechtslage aus ? Kann man die Bilder, stark verkleinert ca. 200×300pixel samt Copyright, auf seine Webseite stellen oder muss man sich vorher eine Erlaubnis des Urhebers reinholen ? Gruß jan |
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| Man muss die Genehmigung des Urhebers haben, egal was man am Ende damit macht, ob mans verkleinert oder nicht. Wenn m an die Bilder verkleinert, muss man neben der Erlaubnis zur Veröffentlichung auch die Genehmigung zur Bearbeitung haben. Was auf den Bildern abgebildet wird ist übrigens auch egal.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Kommt aber auch durchaus auf das Gebäude an, ein 0815 Bauwerk würde ich kein Urheberrecht zusprechen, einfach weil die Schöpfungshöhe fehlt. Bei Bauwerken wie das Arab oder ähnlichen, natürlich schon. Also ist immer eine Frage des Einzelfalles.
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| Wobei ich die Frage des Urheberrechts auf das Bild bezogen habe, nicht auf das Gebäude
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| Tags: 3d modell, bauwerke, gebaeude rendering modell, urheberrecht |
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