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| Anzeige wenn man per Privatklage diverse Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen bekommt, sieht da der Gesetzgeber eine max. Gesamthöhe vor, die der Beschuldigte bezahlen muß? So dass etwaige spätere Forderungen nicht mehr bezahlt werrden müssen, da evtl. es dann demjenigen z.B. ans Existenzminimum geht? Oder kann jemand X-mal belangt werden? Gruß Finky |
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| Man kann für jede einzelne Verletzung belangt werden, aber nicht für welche, für die man schon bestraft wurde. Wenn man die verletzung aber wiederholt (zum Beispiel das Bild trotz erfolgter Betrafung oder Schadensersatz nochmal verwendet) ist das eine neue Verletzung und kann wieder dafür belangt werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo, das heißt also, das man x-beliebig bezahlen muß. Als Beispiel, man hat bereits 5x 750€ (3750€) wegen diversen Urheberrechtsverletzungen bezahlt. Und da können jetzt wenn man Pech hat noch x-mal 750€ oder mehr dazu kommen ohne das der Gesetzgeber ein höchstmaß von z.B. 10000€ festgelegt hat und alles was danach kommt nicht mehr bezahlt werden muß. Gruß Finky |
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| Wenn Sie wo anderst,dies auch getätigt haben,kann dies schon sein. oder andere Urheberrechtsverletzungen begangen haben,dies bezüglich mit anderen sei dies Bilder mp3 od. sonst ......damit müssen Sie rechnen. Nur ein Anwalt,kann ihnen direkt diesbezüglich eine Antwort geben und ...einen Rat erteilen. dies ist meine meinung zu ihrer Darstellung dazu. Zitat:
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| Ich hatte geschrieben: Zitat:
Zitat:
Manche habe echt seltsame Vorstellungen von Recht
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