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  #1 (permalink)  
Alt 05.06.2008, 06:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.06.2008
Beiträge: 3
Standard max Geldstrafe??


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Hallo zusammen,

wenn man per Privatklage diverse Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen bekommt, sieht da der Gesetzgeber eine max. Gesamthöhe vor, die der Beschuldigte bezahlen muß? So dass etwaige spätere Forderungen nicht mehr bezahlt werrden müssen, da evtl. es dann demjenigen z.B. ans Existenzminimum geht? Oder kann jemand X-mal belangt werden?

Gruß
Finky
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  #2 (permalink)  
Alt 05.06.2008, 12:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: max Geldstrafe??

Man kann für jede einzelne Verletzung belangt werden, aber nicht für welche, für die man schon bestraft wurde.
Wenn man die verletzung aber wiederholt (zum Beispiel das Bild trotz erfolgter Betrafung oder Schadensersatz nochmal verwendet) ist das eine neue Verletzung und kann wieder dafür belangt werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 06.06.2008, 08:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.06.2008
Beiträge: 3
Standard AW: max Geldstrafe??

Hallo,

das heißt also, das man x-beliebig bezahlen muß. Als Beispiel, man hat bereits 5x 750€ (3750€) wegen diversen Urheberrechtsverletzungen bezahlt. Und da können jetzt wenn man Pech hat noch x-mal 750€ oder mehr dazu kommen ohne das der Gesetzgeber ein höchstmaß von z.B. 10000€ festgelegt hat und alles was danach kommt nicht mehr bezahlt werden muß.

Gruß
Finky
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  #4 (permalink)  
Alt 06.06.2008, 09:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: max Geldstrafe??

Wenn Sie wo anderst,dies auch getätigt haben,kann dies schon sein.

oder andere Urheberrechtsverletzungen begangen haben,dies bezüglich mit anderen sei dies Bilder mp3 od. sonst ......damit müssen Sie rechnen.

Nur ein Anwalt,kann ihnen direkt diesbezüglich eine Antwort geben und ...einen Rat erteilen.

dies ist meine meinung zu ihrer Darstellung dazu.


Zitat:
Zitat von Finky Beitrag anzeigen
Hallo,

das heißt also, das man x-beliebig bezahlen muß. Als Beispiel, man hat bereits 5x 750€ (3750€) wegen diversen Urheberrechtsverletzungen bezahlt. Und da können jetzt wenn man Pech hat noch x-mal 750€ oder mehr dazu kommen ohne das der Gesetzgeber ein höchstmaß von z.B. 10000€ festgelegt hat und alles was danach kommt nicht mehr bezahlt werden muß.

Gruß
Finky
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  #5 (permalink)  
Alt 06.06.2008, 10:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: max Geldstrafe??

Ich hatte geschrieben:
Zitat:
aber nicht für welche, für die man schon bestraft wurde.
Zitat:
Als Beispiel, man hat bereits 5x 750€ (3750€) wegen diversen Urheberrechtsverletzungen bezahlt. Und da können jetzt wenn man Pech hat noch x-mal 750€ oder mehr dazu kommen ohne das der Gesetzgeber ein höchstmaß von z.B. 10000€ festgelegt hat und alles was danach kommt nicht mehr bezahlt werden muß.
Wenn man es einfach nicht gelernt hat - ja. Warum sollte der Gesetzgeber derartige Dummheit schützen? Nur weil ich einmal jemanden geschädigt habe heißt das nicht, dass ich es immer wieder tun kann. Und wenn ich jemanden schädige, muss ich eben den gesamten Schaden bezahlen.

Manche habe echt seltsame Vorstellungen von Recht
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