| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
| |||
| Anzeige ich habe folgende Frage: Nehmen wir an es gibt Grafiker A der mit Agentur B eine Kooperation gebildet hat. B macht die Kundenbesuche und hat den Kontakt zum Kunden, während A Websites, Logos, Flyer, Briefpapier usw. gestaltet, entwirft und umsetzt. Jetzt ist die Kooperation mit B in letzter Zeit eine Katastrophe, dumme Sprüche, falsche Anschuldigungen usw.. A hat keine Lust mehr darauf und will die Kooperation sauber auflösen. B möchte alle Daten zu den abgeschlossenen Aufträgen haben, bzw. für die Homepages. A ist bereit ihm dies alles auf CD/DVD zu brennen und auszuhändigen, aber nur das was auch auf den Webspace der Kunden hochgeladen wurde. Rohdaten, wie Ursprungsbilder oder Vorlagen für Websites will A nicht rausgeben, da B nach Ansicht von A keine Rechte drauf hat. Zudem wurden die Rechte an vielen Bildern von A beim Rechteinhaber erworben. B möchte diese Rohdaten unbedingt haben, vermutlich um mit einem anderen Grafiker an den Projekten weiterzuarbeiten. Droht auch mit dem Anwalt. Es wurden keinerlei Verträge zwischen A und B geschlossen, nichts wurde schriftlich fixiert. Dies zur Info. Meine Fragen lauten nun: Hat B ein Anrecht auf die Rohdaten? Teilweise wurden die verwendeten Bilder von A gekauft/lizensiert. Darf B diese verwenden? Ist es ausreichend wenn A dass was im Netz steht B via CD/DVD zu Verfügung stellt? In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass der Vertrag (auch wenn keiner geschlossen wurde) dann erfüllt ist, wenn die Website an den Vertragspartner übergeben wurde. Das ist erfolgt und B kann sich die Daten vom Webserver runterladen, hätte also alle Daten, auch ohne CD/DVD. A möchte keinen Rechtsstreit, die Kooperation soll sauber abgeschlossen werden, aber B anscheinend nicht. Danke für die vielen Schöne Grüße, TechJunkie |
| |||
| Ich würde sagen, man müsste überprüfen, ob A im Auftrag von B oder vom Kunden gehandelt hat. Und wie das "Innenverhältnis" von A und B war. Ist A lediglich ein Ausführender im Auftrag von B gewesen, ist A meienr Meinung nach verpflichtet, die Daten heraus zu geben. Hat A selbständig gehandelt, muss A es nicht. Als mögliche Kriterien würde ich folgendes sehen - Ist der jeweilige Auftrag über B oder vom Kunden direkt zu A gekommen - Hat A direkt mit dem Kunden kommuniziert oder nur mit B - Hat A sein Geld von B oder vom Kunden bekommen - Ist A gegenüber dem Kunden direkt gewährleistungspflichtig oder läuft alles über B Da gibt es bestimmt noch mehr Kriterien Und das müsste man an jedem einzelnen Projekt überprüfen. Das kommt davon, wenn man nicht von vornherein klare Verhältnisse schafft
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Musikvideos auf eigener Homepage einbinden - GEMA, Youtube und Urheberrecht | Zaiman | Urheberrecht | 7 | 09.12.2008 21:52 |
| Urheberrecht Musiktitel für Homepage/Video | sportyg | Urheberrecht | 1 | 02.09.2008 20:03 |
| Urheberrecht auf privater Homepage | skalar | Urheberrecht | 5 | 16.03.2008 16:28 |
| |