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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Was für Rechte hat der Käufer, wenn er z.b einen TFt Bildschirm kaufen wird. In nach wenigen Tagen z.b 2 Tage erhalten hat und feststellen muss, dass Dieser Bildschirm zwar techn. einwandfrei ist (keine Pixelfehler, Beschädigungen oder Falschlieferung usw). Aber der eigentliche Verwendungszweck nicht eingehalten wird, sprich er hat sich getäuscht der Bildschirm ist von der alg. Bildqualität nicht so wie er z.b von einen Bekannten oder Testbericht dargestellt wurde. 1. Kann man ohne weiteres diese" 2 wochen Rücktrittsfrist ohne Angaben eines Grundes" seitens des Käufers in Anspruch nehmen( in diesen Fall) ? Oder ist das "2 Wochenfrist" eine reine Kulanz des Onlineverkäufers bzw. die Punkte dieser Frist sind noch inviduell anpassbar / veränderbar ? Auf dem Punkt wies schaut es mit den Käufer seine Rechte bzw. mit den Verkäufer seine Pflichten aus ? Bekommt man das Geld 100% zurück(Pflicht des Verkäufers), wenn innerhalb der 2 Wochen den Bildschirm zurückschickt mit den Reklmationformular des jewieiligen Shops ? Es heist ja "ohne Angaben eines Grundes" ich versteh das so wie : Egal ob techn. Defekt am TfT, oder "Eigenverschulden" des Käufers( Fehlkauf in Sinne falscher Infomrationen) ich bekomm innerhalb dieser 2 wochen bei JEDEN onlineshops mein Geld zurück ? Wir gehen von diesen AGBS aus bitte Zitat:
Vielen Dank nochmals |
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| Der Widerruf ist gesetzlich geregelt (BGB), wenn - ein Verbraucher - bei einem Unternehmer - unter ausschließlicher Nutzung von Telekommunikationsmitteln etwas kauft (Fernabsatzvertrag). Das ist keine Kulanz des Verkäufers und kann auch nicht ausgeschlossen werden. Bestenfalls fraglich ist die Frist, also ob 14 Tage, 1 Monat oder ewig. Kommt ganz darauf an, was der Verkäufer falsch gemacht hat Und dieser Widerruf muss nicht begründet werden. Allerdings wäre ein technischer Defekt etwas ganz anderes, dann wäre es ein Sachmangel und der Verkäufer hätte das Recht auf Nachbesserung. In gegenseitigem Interesse sollte man, falls das nicht geregelt ist, jedoch vorher beim Verkäufer anfragen, ob beim Rücksenden irgendwas beachtet werden sollte. Gehört aus meiner Sicht zu einer normalen Geschäftsbeziehung. Und das Geld, einschließlich der Rücksendekosten, wenn die Ware über 40 € gekostet hat, bekommt man (spätestens nach 30 Tagen) zurück. So sieht es zumindest das Gesetz, was auch ein Verkäufer nicht übergehen kann.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hi, Danke. Wenn ich so ein Schreibe nwie z.b hier bekäme: L Zitat:
Nun wie ist das so, meinte es wäre ein Recht die Hardware(Bildschirm) zu testen. Und eben die dazugehörige Software(treiber CD) is dafür zwingend notwendig. Das ist do wie Vorort im Laden wo man sich das auch anschaunen kann/darf. Wie ist das z.b mit dieser Entsiegelung:shock: ? Schon bei bei Verschweißte Tüten die gegöffnet geworden sind ( z.b die Folie die um die Treiber CD ist)? Wird dann das Rückgaberecht verweigert bzw kann es verweigert werden ? Oder wird nur Schadenersatzt verlangt. Darf wegen sowas schon sowas anfallen ? Morgn gehts sowieso zur Post und ab damit... |
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| Ja, entsiegelte Softwarte ist gesetzlich vom Widerruf ausgeschlossen Zitat:
Da dadurch aber kein Widerrufsrecht für einen Monitor ausgeschlossen werden kann, kann der Verkäufer in diesem Zusammenhang einen Werterstaz verlangen, der zB. in Höhe des Wiederbeschaffungswertes einer Original verpackten Software liegen kann.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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