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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Es wurde alles ordnungs verpackt, beim verpacken hat eine person die sachen kaputt gemacht (laufender meter von 2 jahren). Nun wurde die Person B informiert das die Sachen defekt jetzt sind und Person A sie ihm nicht schicken möchte und das geld Person B zurücküberweisen möchte. Aber Person B besteht auf sein recht und will unbedingt die Sachen haben. So Person A bekommt von Person B eine frist gesetz um sich zu entscheiden. Person A soll die defekte Sache zu Person B schicken und Person B läst es Reparieren. Person A kommt die rechnung dann. oder Person A schickt die sache los macht einen Preisrabatt. oder Person B kauft sich eine neue Sache und Person A zahlt die diverenz. Oder Person B setz einen Anwalt ein Geändert von schlaflos81 (07.06.2008 um 21:00 Uhr). |
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| Nach § 275 BGB ist die Leistung zwar ausgeschlossen, allerdings bestimmt § 275 BGB auch die Schadensersatzpflicht. A ist zwar nicht verpflichtet, die Sache zu liefern, wenn sie nicht mehr existiert oder eine Lieferung nicht möglich ist, aber A muss B den entstandenen Schaden ersetzen. Das kann durchaus eine der genannten Möglichkeiten sein, in dem Fall hat der Gläubiger die Wahl (also B). Wenn er A die Wahl lässt, sollte sich A für eine Variante entscheiden. Wichtig ist auch, ob A den Verlust/die Beschädigung zu verteten hat. In dem Falle würde ich das bejahen (Aufsichtspflicht).
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Bevor ich mir die Finger wundtippe, empfehle ich noch zusätzlich zu aakys Ausführungen, diese Seite hier zur Unmöglichkeit der Leistung: http://www.rechtslexikon-online.de/Unmoeglichkeit_der_Leistung.html Dürfte alles genau erklären.
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| Tags: unmoeglichkeit der leistung |
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