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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 07.06.2008, 20:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.06.2008
Beiträge: 1
Standard Ebay vor dem verkauf


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Vor ein paar tagen wurde was bei Ebay verkauft.
Es wurde alles ordnungs verpackt, beim verpacken hat eine person die sachen kaputt gemacht (laufender meter von 2 jahren).

Nun wurde die Person B informiert das die Sachen defekt jetzt sind und Person A sie ihm nicht schicken möchte und das geld Person B zurücküberweisen möchte.
Aber Person B besteht auf sein recht und will unbedingt die Sachen haben.

So Person A bekommt von Person B eine frist gesetz um sich zu entscheiden.

Person A soll die defekte Sache zu Person B schicken und Person B läst es Reparieren. Person A kommt die rechnung dann. oder

Person A schickt die sache los macht einen Preisrabatt. oder

Person B kauft sich eine neue Sache und Person A zahlt die diverenz.

Oder Person B setz einen Anwalt ein

Geändert von schlaflos81 (07.06.2008 um 21:00 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 07.06.2008, 21:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ebay vor dem verkauf

Nach § 275 BGB ist die Leistung zwar ausgeschlossen, allerdings bestimmt § 275 BGB auch die Schadensersatzpflicht.

A ist zwar nicht verpflichtet, die Sache zu liefern, wenn sie nicht mehr existiert oder eine Lieferung nicht möglich ist, aber A muss B den entstandenen Schaden ersetzen.
Das kann durchaus eine der genannten Möglichkeiten sein, in dem Fall hat der Gläubiger die Wahl (also B). Wenn er A die Wahl lässt, sollte sich A für eine Variante entscheiden.
Wichtig ist auch, ob A den Verlust/die Beschädigung zu verteten hat. In dem Falle würde ich das bejahen (Aufsichtspflicht).
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2008, 21:58
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Ebay vor dem verkauf

Bevor ich mir die Finger wundtippe, empfehle ich noch zusätzlich zu aakys Ausführungen, diese Seite hier zur Unmöglichkeit der Leistung:

http://www.rechtslexikon-online.de/Unmoeglichkeit_der_Leistung.html

Dürfte alles genau erklären.
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