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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige [SIZE="4"] 1. Welche Unterschiede gibt es zwischen Fanseiten und kommerziellen Seiten rechtlich gesehen? [/SIZE] Ein Besucher einer Website fragte den Webmaster, ob man die zahlreichen Inhalte der Website, die von einer offiziellen Entwicklerseite stammen, und somit dem Urheberrecht unterliegen, als Fanseiten-Betreiber einfach so übernehmen dürfte, ohne die Genehmigung einzuholen. (z.b. mp3s, Videos, Neuigkeiten und Bilder) Die Antwort lautete, dass man bei nicht kommerziellen Fanseiten die Inhalte ohne Genehmigung bei sich anbieten darf, da klar ist, dass sie nicht von der Fanseite stammen, sondern das entsprechende "Fanprodukt" von einem Etnwicklerstudio stammt, und diese Inhalte Werbung für das Produkt sind, nicht aber den Genuss des Produkts ersetzen.(z.b. Videospiele) Jedoch gibt es keine Quellenangaben auf der Seite. Wie sieht es aus, wenn man Geld mit der Seite verdienen würde? Will der Urheber dann mitverdienen, und braucht man dann alle Genehmigungen? Inwieweit kann man der Aussage des Webmasters zustimmen? [SIZE="4"]2. Inhalte, die eine Website auf jeden Fall beinhalten muss[/SIZE] a) Muss ein Impressum bei jeder Seite vorhanden sein? b) Müssen persönliche Daten direkt auf der Seite veröffentlicht werden, oder reicht eine Email-Adresse? [SIZE="4"]3. Rechtlicher Unterschied bei Inhalten mit und ohne Quellenangabe[/SIZE] a) Wann ist es erlaubt Inhalte komplett zu kopieren, wenn eine Quellenangabe vorhanden ist (Texte, Videos, Bilder usw. aus anderen Webseiten) Wäre es z.B. erlaubt, alle Screenshots der selben Seite zu kopieren, wenn man besonders darauf hinweist, dass es keine eigenen Inhalte sind und den Link zu der Seite setzt? Muss der Text direkt verlinkt sein, und zum entsprechenden Artikel führen, oder kann man auch einfach nur statischen Text angeben? b) In welcher Form muss die Quellenangabe mindestens vorhanden sein? Muss es ein statischer Text direkt darunter sein, oder reicht eine Statusmeldung, bei der die Quelle steht? [SIZE="4"]4. Geschützte Namen verwenden[/SIZE] Markennamen von Produkten, wie Apple und Microsoft sind geschützt, ist die Verwendung dieser beiden Namen, z.B. jetzt in diesem Beitrag illegal? Wenn ja, wären ja auch die meisten Fanseiten, Blogs und soweiter illegal! Unter welchen Umständen darf man Markennamen nutzen? Wenn man sich bei kostenlosen homepagebaukasten anmeldet, wird darauf hingewiesen keine Markennamen wie Porsche zu verwenden. Wenn es so ist: a) Warum? Es wäre doch völlig sinnlos! Jeder kennt diese Namen und benutzt sie. Außerdem ist es Werbung für die entsprechenden Firmen! b) gilt dies nur bei kommerziellen Seiten oder auch bei nicht-kommerziellen Seiten? Ich denke aber mal, dass man Markennamen verwenden darf, aber wann darf man sie nicht verwenden, und wieso wird darauf hingewiesen? [SIZE="4"]5. Im Falle einer kommerziellen Seite: Wie holt man sich die Genehmigung beim Urheber? [/SIZE] Wie sollte man vorgehen, wenn man alle Genehmigungen bei den Urhebern einholen will? Wenn man eine Email schickt, bekommt man als normaler Nutzer meistens gar keine Antwort, aber woher kommen dann die Millionen Websites, die alle Geld verdienen? Sollte man gleich Geld anbieten? Hat man als normaler Mensch eine Chance? [SIZE="4"]6. Inhalte von Dritten Benutzern[/SIZE] Dass man als Webmaster, die Inhalte im Forum usw. überprüfen muss, weiß inzwischen jeder, aber die Frage ist, wann man was löschen muss und wann nicht. Wann muss man Inhalte Dritter entfernen? Sofort wenn man vermutet, dass es illegal/unrechtmäßig ist, oder erst wenn man einen Hinweis bekommt? [SIZE="4"]7. Veränderung und Verwendung von anderen Inhalten[/SIZE] Wenn man Bilder anderer Seiten so verändert, dass nicht mehr erkennbar ist, von welcher Quelle das Bild "geklaut" wurde, darf man es dann verwenden? Was ist wenn das Bild praktisch von jedem stammen könnte, dann kann doch eigentlich keine Anzeige erstattet werden, oder? Wenn eine Website, z.B. einen Download anbietet, der speziell Inhalte für Fanseiten anbietet, ist offensichtlich, dass man diese Inhalte frei verwenden darf, oder? Wie sieht es bei anderen Downloads von anderen Seiten aus? Darf man diese unter Angabe der Quelle auch einfach verwenden? Ziemlich viele Fragen, ich weiß, aber man kann nicht genug fragen, bevor man abgemahnt wird, gerade beim Internet, bei dem Rechtsfragen eine heikle Sache ist. Geändert von gamersreview.net (08.06.2008 um 01:04 Uhr). |
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| 1. Das ist weder bei kommerziellen noch bei privaten Seiten erlaubt. Sobald etwas dem Urheberrecht unterliegt, ist immer die Genehmigung des Urhebers erforderlich. Ob das Urheberrecht zieht, müsste man immer im Einzelfall sehen, wenn man sich nicht sicher ist, sollte man aber davon ausgehen. 2. http://www.e-recht24.de/artikel/tmg/183.html a) Kommt auf den Inhalt der Seite und die Nutzung an. Sobald Dienste bereitstellt (dazu würde ich auch Foren, Bloggs u.ä. sehen) ist ein Impressum erforderlich b) Der Inhalt und der Umfang des Impressums ist gesetzlich festgelegt. Wer seine Angaben nicht veröffentlichen will, braucht keine Dienste zur Verfügung zu stellen. Dann muss er es auch nicht. 3. a) Dann wenn es gesetzlich zugelassen ist (§51 UrhG). Für eine Webseite ist das kaum relevant, ich würde also sagen nie ohne die Zustimmung des Urhebers b) Darüber kann der Urhebere entscheiden (§ 13 UrhG) 4. Man darf die Namen dann benutzen, wenn sie im Zusammenhang mit den Produkten der Marken verwendet werden. Also bei Beschreibungen. Nicht verwendet werden dürfen Sie, wenn sie außerhaölb dieses Zusammenhangs oder zur Ausnutzung der Bekanntheit der Marke verwendet werden. Auch das ist immer im Einzelfall zu betrachten. a) Weil der Markeninhaber das Recht hat, darüber zu entscheiden, was mit seiner Marke passiert. Und ob es sinnlos ist oder nicht und ob es Werbung ist oder nicht, darüber sollte der Markeninhaber entscheiden und nicht jeder dahergelaufene Besserwisser. Wenn der Inhaber der Marke werben will, gibt er die Genehmigung, wenn nicht, dann nicht. b) Markenrecht (und Urheberrecht, nur so nebenbei) kennt keine Unterscheidung ob kommerziell oder nicht. Das spielt bestenfalls bei der Höhe des Schadensersatzes eine Rolle. 5. Man muss zum einen zwischen der Anwendbarkeit des Rechts unterscheiden. Deutschland hat ein schärferes Urheberrecht als andere Rechtssysteme. Das Markenrecht ist relativ gleich. Und es gibt viele Dienste die Daten anbieten, die man nutzen darf. Natürlich kostet das in der Regel Geld. Außerdem sind sowohl Marken- als auch Urheberrecht Antragsrecht. Heißt, das lediglich der, dessen Recht verletzt wurde, dagegen vorgehen darf. Solange der also davon nichts weiß, solange passiert nichts. Heißt aber nicht, das es deswegen legal ist. Aber wenn er es merkt, kann es richtig teuer werden. Und wie man anfragt, ist jedem selbst überlassen. Wichtig ist, dass man die am Ende die Genehmigung vorweisen kann. Das vielleicht der eine oder andere nicht antwortet ist dem Recht völlig egal, das ist eine rein private Angelegenheit. 6. Sobald gegen rechte Dritter oder Gesetze verstoßen wird. Die Vermutung reicht dabei völlig aus. Ein Hinweis sollte jedoch zu einer sofortigen Löschung führen. Das Gesetz regelt nur, dass rechtswidrige Inhalte dem Betreiber zugerechtnet werden, für die Einhaltung ist jeder selbst verantwortlich (ist wie im Straßenverkehr - da handelt man auch nnicht erst rechtswidrig wenn man darauf hingewiesen wird, dass man zu schnell fährt. Allein das zu schnell fahren reicht). Und als Betreiber einer Webseite sollte man eben einfach wissen, welches Recht gilt - oder eben einfach die Hände davon lassen. 7. Nein, auch eine Bearbeitung untersteht dem Urheberrecht. Da Urheberrecht aber nur durch den Urheber geltend gemacht werden kann, muss der sein Werk natürlich wieder erkennen. Das wäre Voraussetzung für die Verfolgung - macht das "klauen" aber noch nicht legal. Der Urheber muss nachweisen können, dass es seins ist. Dann kann er dagegen vorgehen (das wird aber oftmals keine Anzeige (Strafrecht) sein, sondern eine zivilrechtliche Forderung) Ein Download allein rechtfertigt weder die Verwertung noch die Veröffentlichung. Es gestattet lediglich die Nutzung im privaten Bereich. Die Annahme einer solchen Erlaubnis ist also falsch (und äußerst gefährlich). Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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