Rechtsberatung
Jan Engel Frage & Antwort Fotolia.com

Unsere Empfehlung
E-Book Die Rechtssichere Website


Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Onlineauktionen

Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 07.06.2008, 23:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 2
Standard Angeblich kaputter Gegenstand


Anzeige

Hallo,
wollte mich mal zu folgendem Fall informieren:
Käufer X hat bei Verkäufer Y in ebay einen Artikel ersteigert, der nur abzuholen war. Käufer X meldet sich nach Angebotsende, wann er den Artikel abholen kann, der Verkäufer hält den Käufer einige Tage hin, indem er behauptet, er habe den Artikel noch nicht bei sich, hole ihn an einem bestimmten Tag ab. Verkäufer meldet sich nicht mehr und Käufer wird misstrauisch und hakt nach. Der Verkäufer hält den Käufer wieder eine Weile hin und versetzt ihn wieder einige Male. Er meldet sich weiterhin nicht und Käufer fragt erneut nach dem Artikel. Irgendwann meldet sich der Verkäufer, der Artikel sei beim Transport zu ihm nach Hause kaputt gegangen und er trete somit vom Verkauf zurück.
Alles deutet also darauf hin, dass der Verkäufer nur vorgibt, der Artikel sei zerstört, da seine Auktion nicht die gewünschte Gebotshöhe erreicht hat.
Kann der Käufer, der hier vielleicht ein echtes Schnäppchen gemacht hat, irgendwie gegen diesen Verkäufer vorgehen, den Artikel entweder bekommen, oder sichergehen, dass der Artikel wirklich zerstört ist?
Welche Rechte hat der Käufer?
Mit Zitat antworten



  #2 (permalink)  
Alt 08.06.2008, 13:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Angeblich kaputter Gegenstand


Es besteht ein gültiger Vertrag, der vom Verkäufer zu erfüllen ist, er hat also die Ware zu übergeben.
Kann er nachweisen, dass die Ware zerstört wurde, ist er nach § 275 BGB zwar von der Leistung ausgeschlossen, jedoch Schadensersatzpflichtig.
http://www.e-recht24.de/forum/4806-ebay-verkauf.html (Ebay vor dem verkauf)

Der Käufer sollte nachweislich (also nicht nur Email oder Telefon) die Leiferung verlangen und, falls die Frist nicht eingehalten wird, sich einen Anwalt nehmen, um sein recht durchzusetzen (die Anwaltskosten können als Schadensersatz vom verkäufer zurückgeholt werden).
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 08.06.2008, 14:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.06.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Angeblich kaputter Gegenstand


Okay also sollte man zunächst eine Frist setzen, aber wie lange sollte diese sein.
10 Tage ab Auktionsende oder ggf. noch mehr Zeit einräumen ?

Angenommen die Sache ist tatsächlich untergegangen (das Gegenteil wird wohl kaum zu beweisen sein oder ?), was muss der Verkäufer als Schadensersatzleistung bringen ? Die selbe Sache mit gleichen Maßen etc. in gleichen Zustand, eine ähnliche Sache oder einen Geldbetrag die dem tatsächlichen Wert der Sache (also nicht dem Auktionszuschlag) entsprach ?

Wie geht man am besten vor ? Zunächst Frist setzen und anschließend nochmal mahnen, oder im Anschluss an die Fristsetzung direkt einen Juristen einschalten ?

Wie sicher ist es, dass soetwas vor Gericht durchkommt, gibt es noch "Schlupflöcher" für den Verkäufer ? Muss der Verkäufer tatsächlich für die Anwaltskosten aufkommen, und ist es bei Gerichtskosten genauso ?

Viele Fragen, ich weiß...ich freue mich auf eure Antworten :-)
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 08.06.2008, 14:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Angeblich kaputter Gegenstand


Meine Frage dazu wäre noch, was ist wenn der Käufer sich in der Zwischenzeit selbst um eine neue Sache bemüht, also auch über ebay oder im Fachhandel. Kann er den bezahlten Kaufpreis auch als Schadensersatzforderung an den Verkäufer durchsetzen ?

Was ist wenn die Sache nun nur "ähnlich" ist, oder günstiger war, als die ursprünglich ersteigerte Sache ?

Was wäre wenn der Verkäufer sich einfach nicht auf eine Fristsetzung meldet, und alles ignoriert ?

GEXON
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 08.06.2008, 14:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Angeblich kaputter Gegenstand


Zitat:
Okay also sollte man zunächst eine Frist setzen, aber wie lange sollte diese sein.
10 Tage ab Auktionsende oder ggf. noch mehr Zeit einräumen ?
Sie sollte zumutbar und machbar sein. Auch gilt die Frist ab dem Zeitpunkt der Fristsetzung, eine "rückwirkende" Frist wäre nichtig
Zitat:
Angenommen die Sache ist tatsächlich untergegangen (das Gegenteil wird wohl kaum zu beweisen sein oder ?), was muss der Verkäufer als Schadensersatzleistung bringen ?
Steht in dem verlinkten Beitrag und dem dortigen Link.
Zitat:
Wie geht man am besten vor ? Zunächst Frist setzen und anschließend nochmal mahnen, oder im Anschluss an die Fristsetzung direkt einen Juristen einschalten ?
Ich würde schriftlich eine Frist setzen mit Verweis auf den Gang zum Anwalt, wenn die Frist nicht eingehalten wird.
Zitat:
Wie sicher ist es, dass soetwas vor Gericht durchkommt, gibt es noch "Schlupflöcher" für den Verkäufer ?
Das muss und kann nur ein Anwalt nach Beurteilung aller Fakten entscheiden.
Zitat:
Muss der Verkäufer tatsächlich für die Anwaltskosten aufkommen, und ist es bei Gerichtskosten genauso ?
Zunächst ja. Jeder muss erstmal für seine eigenen Kosten aufkommen. Die kann man dann im Zuge einer Schadensersatzforderung vom "Verlierer" zurückfordern.
Ich persönlich würde aber sagen, bis vor Gericht geht das nicht, da einigt man sich normalerweise schon vorher (allein wegen der Kosten).
Zitat:
Meine Frage dazu wäre noch, was ist wenn der Käufer sich in der Zwischenzeit selbst um eine neue Sache bemüht, also auch über ebay oder im Fachhandel. Kann er den bezahlten Kaufpreis auch als Schadensersatzforderung an den Verkäufer durchsetzen ?
Nein. Da dem Verkäufer keine Chance zur Erfüllung gegeben wurde. Allerdings kann der Käufer das machen, nachdem die Frist abgelaufen ist, wenn er das dem Verkäufer "angedroht" hat.
Zitat:
Was ist wenn die Sache nun nur "ähnlich" ist, oder günstiger war, als die ursprünglich ersteigerte Sache ?
Dann muss der Verkäufer nur den tatsächlich entstandenen Schjaden ersetzen. Also den Preis des anderen Artikels, nicht noch zusätzlich die Differenz.
Zitat:
Was wäre wenn der Verkäufer sich einfach nicht auf eine Fristsetzung meldet, und alles ignoriert ?
Deswegen ja nachweislich (am besten Einschreiben). Denn der, der die Frist gesetzt hat, muss auch den Zugang beweisen können. Und danach versucht man eben sein Recht durchzusetzen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
foto von technischen gegenstand life_ Urheberrecht 2 26.08.2008 01:24
sachen angeblich kaputt Punisher-Angle Onlineauktionen 0 07.08.2008 23:47
Ware angeblich nicht angekommen ufos Onlineauktionen 5 01.11.2007 13:10
Autogramme angeblich Fälschungen Schnegge Onlineauktionen 4 15.10.2007 20:49
neuer OVP-Artikel angeblich beschädigt !? onkel-rua Onlineauktionen 2 15.07.2007 15:17



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:05 Uhr.



SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47