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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Hallo, wollte mich mal zu folgendem Fall informieren: Käufer X hat bei Verkäufer Y in ebay einen Artikel ersteigert, der nur abzuholen war. Käufer X meldet sich nach Angebotsende, wann er den Artikel abholen kann, der Verkäufer hält den Käufer einige Tage hin, indem er behauptet, er habe den Artikel noch nicht bei sich, hole ihn an einem bestimmten Tag ab. Verkäufer meldet sich nicht mehr und Käufer wird misstrauisch und hakt nach. Der Verkäufer hält den Käufer wieder eine Weile hin und versetzt ihn wieder einige Male. Er meldet sich weiterhin nicht und Käufer fragt erneut nach dem Artikel. Irgendwann meldet sich der Verkäufer, der Artikel sei beim Transport zu ihm nach Hause kaputt gegangen und er trete somit vom Verkauf zurück. Alles deutet also darauf hin, dass der Verkäufer nur vorgibt, der Artikel sei zerstört, da seine Auktion nicht die gewünschte Gebotshöhe erreicht hat. Kann der Käufer, der hier vielleicht ein echtes Schnäppchen gemacht hat, irgendwie gegen diesen Verkäufer vorgehen, den Artikel entweder bekommen, oder sichergehen, dass der Artikel wirklich zerstört ist? Welche Rechte hat der Käufer? |
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| Es besteht ein gültiger Vertrag, der vom Verkäufer zu erfüllen ist, er hat also die Ware zu übergeben. Kann er nachweisen, dass die Ware zerstört wurde, ist er nach § 275 BGB zwar von der Leistung ausgeschlossen, jedoch Schadensersatzpflichtig. http://www.e-recht24.de/forum/4806-ebay-verkauf.html (Ebay vor dem verkauf) Der Käufer sollte nachweislich (also nicht nur Email oder Telefon) die Leiferung verlangen und, falls die Frist nicht eingehalten wird, sich einen Anwalt nehmen, um sein recht durchzusetzen (die Anwaltskosten können als Schadensersatz vom verkäufer zurückgeholt werden).
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Okay also sollte man zunächst eine Frist setzen, aber wie lange sollte diese sein. 10 Tage ab Auktionsende oder ggf. noch mehr Zeit einräumen ? Angenommen die Sache ist tatsächlich untergegangen (das Gegenteil wird wohl kaum zu beweisen sein oder ?), was muss der Verkäufer als Schadensersatzleistung bringen ? Die selbe Sache mit gleichen Maßen etc. in gleichen Zustand, eine ähnliche Sache oder einen Geldbetrag die dem tatsächlichen Wert der Sache (also nicht dem Auktionszuschlag) entsprach ? Wie geht man am besten vor ? Zunächst Frist setzen und anschließend nochmal mahnen, oder im Anschluss an die Fristsetzung direkt einen Juristen einschalten ? Wie sicher ist es, dass soetwas vor Gericht durchkommt, gibt es noch "Schlupflöcher" für den Verkäufer ? Muss der Verkäufer tatsächlich für die Anwaltskosten aufkommen, und ist es bei Gerichtskosten genauso ? Viele Fragen, ich weiß...ich freue mich auf eure Antworten :-) |
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| Meine Frage dazu wäre noch, was ist wenn der Käufer sich in der Zwischenzeit selbst um eine neue Sache bemüht, also auch über ebay oder im Fachhandel. Kann er den bezahlten Kaufpreis auch als Schadensersatzforderung an den Verkäufer durchsetzen ? Was ist wenn die Sache nun nur "ähnlich" ist, oder günstiger war, als die ursprünglich ersteigerte Sache ? Was wäre wenn der Verkäufer sich einfach nicht auf eine Fristsetzung meldet, und alles ignoriert ? GEXON |
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Ich persönlich würde aber sagen, bis vor Gericht geht das nicht, da einigt man sich normalerweise schon vorher (allein wegen der Kosten). Zitat:
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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