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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige möchte euch kurz einen Fall schildern zu dem ich ein paar Fragen habe. Genau gesagt handelt es sich um Fragen bzgl. der einzuhaltenden Fristen des Verkäufers bei Widerruf. - Man kauft am 29. April über das Internet teilweise stark reduzierte Sportbekleidung. - In den Artikelbeschreibungen steht keinerlei Hinweis das diese Artikel von Umtausch und Rückgabe ausgechlossen sind da reduziert. - Man bekommt per Mail eine Rechnung auf der eine Widerrufsbelehrung §1 abgedruckt ist (Widerruf möglich...1 Monat ohne Angabe von Gründen). - Die Bestellung wird vollständig bezahlt. - Die Ware wird zugestellt am 7. Mai. Mit der Ware wird eine Rechnung mitgeliefert auf der vermerkt wird: Bei den von Ihnen bestellten Artikel handelt es sich um reduzierte Listenpreise. Diese Artikel berechtigen weder zum Umtausch noch zur Rückgabe der Ware! - 2 der Artikel passen bzw. gefallen jedoch nicht. Man widerruft diese beiden Artikel am 15. Mai per Email und bezieht sich auf den §1. Man erhält keine Antwort auf diese Mail. - Man sendet die 2 nicht gewünschten Artikel am 21. Mai zurück. zusätzlich sendet man eine Mail mit der Aufforderung den Differenzbetrag auf sein Konto zu überweisen. Auch hier keine Antwort auf die Mail. - Am 3. Juni sendet man eine erneute Aufforderung zur Begleichung des Differenzbetrages und bekommt bis heute keine Reaktion darauf. Nun zu meinen Fragen: 1. Gibt es bestimmte Fristen die der Verkäufer einhalten muss? z.B. zum Bestätigen der Rücksendung zum Erstatten der Kosten2. Kann der Verkäufer bei reduzierten Artikeln die Rücknahme verweigern? 3. Muss der Verkäufer das Geld auszahlen oder kann er einen Gutschein ausstellen? 4. Nach Ablauf welches Zeitraums kann ein Käufer bei Nichterstattung Anzeige erstatten? 5. Gibt es ein definiertes Ablaufschema welches eingehalten werden muss bevor Anzeige erstattet werden kann? (Brief per Einschreiben oder....????) Vielen dank für Eure Hilfe! Gruß...Carsten |
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| 1. Zur Bestätigung der Rücksendung gibt es keine Fristen. Braucht es auch nicht, da der Käufer die Rücksendung nachweisen können muss. Zur Rückzahlung des Geldes gibt es die Frist 30 Tage ab Zugang beim verkäufer. 2. Ja, allerdings muss der Käufer das vor Abschluss des Vertrages wissen. Nachträglich wäre das eine Änderung des Vertrages, der der Käufer zustimmen müsste. Tut er das nicht, gibt es keinen Vertrag. 3. Geld. 4. Kann er. Bringt nur nicht viel. Anzeige ist Strafrecht. Der Verkäufer muss also eine Straftat begangen haben. Was der Käufer kann, ist zivilrechtliche Klage einreichen. Vertragsrecht ist Zivilrecht, nicht Strafrecht - zwei völlig unterschiedliche Sachen (ich frag mich immer wieder, woher derartige Fehlkenntnisse kommen) http://www.e-recht24.de/forum/4813-betrug-versandetiketten.html#post18401 5. Mahnung mit Fristsetzung ist erforderlich. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, kann man zivilrechtlich(! - nicht strafrechtlich mit Anzeige) vorgehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke Leute!!!! Die Ware wurde ja fristgerecht zurückgeschickt und die 30 Tage sind seit gestern auch verstrichen. Ich warte noch etwas ab werd aber dann wohl Rechtsbeistand benötigen. Wie ist das eigentlich wenn man keinen Rechtschutz hat und einen Anwalt hinzuzieht... wenn man im Recht ist muss dann die Gegenseite die Anwaltskosten bezahlen? Sorry, aber hatte bisher nix mit solchen Sachen am Hut. Ist bisher immer alles gut gegangen. Gruß...Schibby |
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