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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige ich habe im Jahr 2005 einen Strafbefehl bekommen. War nichts wildes aber immerhin eine Geldstrafe mit 20 Tagessätzen der Tagessatz berug 20 euro also 400 euro diese wurden auch schon längst bezhalt. nun hätte ich gerne gewusst ob dies in meinem führungszeugnis steht da ich ab august bei der stadt anfange zu arbeiten und ich bereits ein Führungszeugnis der belegart 0 beantragt habe. Wiederrum denke ich das es nicht frinne steht da ich bereits vom gesnundheitsamt eien termin bekommen habe also müsste die stadt ja schon das führungszeugnis haben |
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| Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob das noch drin steht - das ist aber auch kein Problem. Denn sowas kann man relativ einfach telefonisch bei der ausstellenden Stelle anfragen. Ich möchte das mal von einer anderen Seite beleuchten: Warum nicht dem zukünftigen Arbeitgeber reinen Wein einschenken? Wenn es drin steht, und es interessiert sie, dann hat man eh keine Chance. Steht es nicht drin, und es interessiert sie - gut, das kann eigentlich nicht passieren, da in einem solchen Fall einem keine Nachteile entstehen dürfen. Zeigt aber eine Ehrlichkeit, die mancher Arbeitgeber zu schätzen weiß. Steht es drin und es interessiert sie nicht - hat man auch nichts verloren. Dann haben die nur ein paar Tage eher etwas erfahren. Steht es nicht drin und es interessiert sie nicht, kann nichts passieren, aber auch hier zeigt man die Ehrlichkeit. Was kann einem also schlimmstenfalls passieren? Das man ehrlich war
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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