Suche
Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Strafrecht & Internet

Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 14:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 1
Lächeln dringend hilfe benötigt bei dieser frage


Anzeige
hallo ich habe eine frage und hoffe jemand hier kann sie mir beantworten

ich habe im Jahr 2005 einen Strafbefehl bekommen. War nichts wildes aber immerhin eine Geldstrafe mit 20 Tagessätzen der Tagessatz berug 20 euro also 400 euro diese wurden auch schon längst bezhalt.

nun hätte ich gerne gewusst ob dies in meinem führungszeugnis steht da ich ab august bei der stadt anfange zu arbeiten und ich bereits ein Führungszeugnis der belegart 0 beantragt habe.

Wiederrum denke ich das es nicht frinne steht da ich bereits vom gesnundheitsamt eien termin bekommen habe also müsste die stadt ja schon das führungszeugnis haben
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2008, 21:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: dringend hilfe benötigt bei dieser frage

Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob das noch drin steht - das ist aber auch kein Problem. Denn sowas kann man relativ einfach telefonisch bei der ausstellenden Stelle anfragen.

Ich möchte das mal von einer anderen Seite beleuchten: Warum nicht dem zukünftigen Arbeitgeber reinen Wein einschenken?

Wenn es drin steht, und es interessiert sie, dann hat man eh keine Chance.

Steht es nicht drin, und es interessiert sie - gut, das kann eigentlich nicht passieren, da in einem solchen Fall einem keine Nachteile entstehen dürfen. Zeigt aber eine Ehrlichkeit, die mancher Arbeitgeber zu schätzen weiß.

Steht es drin und es interessiert sie nicht - hat man auch nichts verloren. Dann haben die nur ein paar Tage eher etwas erfahren.

Steht es nicht drin und es interessiert sie nicht, kann nichts passieren, aber auch hier zeigt man die Ehrlichkeit.

Was kann einem also schlimmstenfalls passieren? Das man ehrlich war
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Frage : Kaufvertrag per Mail in dieser Form Rechtskräftig? hypnotic.poison Internationales Privatrecht 12 25.05.2008 23:15
Dringend Hilfe für OnlineAuktions Verkauf gesucht bananajoe Onlineauktionen 8 23.02.2008 20:08
Bearshere - HILFE!! DRINGEND! Unregistriert Recht - MP3 & Tauschbörsen 1 25.05.2007 22:56



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:15 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44