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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 00:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 2
Standard screenshot von webcam versenden


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also leute mal angenommen folgendes würde passieren
person a und person b haben einen webcamchat während des chattes legt person b einen strip hin den person a per screenshot festhält diesen screenshot versendet nun person a an unbeteiligte ist das urheberrechtsverletzung oder wäre sowas wenn es passieen würde strafbar

Geändert von jaguar_Racer281 (11.06.2008 um 00:20 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 00:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: screenshot von webcam versenden

Das ist keine Urheberrechtsverletzung, das ist ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild sowie gegen den Jugendschutz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Und somit eine Straftat, wie du dem Artikel entnehmen kannst.
Zitat:
STGB § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Das ist also schon kein Kavaliersdelikt mehr.

Ich würde Person A dringend empfehlen, den Schaden möglichst gering zu halten.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 12.06.2008, 13:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 2
Standard AW: screenshot von webcam versenden

wenn person a und b beide minderjährig wären würde dies etwas an der situation ändern mfg
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  #4 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 10:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: screenshot von webcam versenden

Es ändert nichts an der Tatsache




Zitat:
Zitat von jaguar_Racer281 Beitrag anzeigen
wenn person a und b beide minderjährig wären würde dies etwas an der situation ändern mfg
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