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  #1 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 13:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2008
Beiträge: 1
Standard Haftung für Homepage erstellung! Wie lange?


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Hallo,
ist hier evtl. jemand dabei, der sich mit dem Homepage recht auskennt.



Angenommen A hat vor ca. 3-4 Jahren eine Firma (Einzelunternehmen) gehabt, wo er für andere Firmen Homepages erstellt hat.
Nach Beendigung der und Auflösung der Firma, hat A alle Kunden angeschrieben, dass er in diesem Bereich nicht mehr tätigt sei.

Nun nach ca. 3-4 Jahren, bekommt A von einem EX-Kunden B gesagt, dass eine Landkarte von einem Verlag auf der Homepage drauf ist und B gegen das Urheberrecht verstoßen würde.

Die Homepage wurde damals gegen Rechnung von A erstellt und sonst nichts gemacht. A hat die Landkarte vom Kunden (evtl. Ortsplan) erhalten und diesen Gescannt oder Abfotografiert.

Nun soll A nach solch langer Zeit die Urheberrechtsverletzung von über Euro 1.000.- bezahlen, obwohl A damals für die Homepage nicht mal Euro 200.- verlangt hatte.

Nun die Frage, wie lange Haftet man bei solch einem Fall, wenn die Firma auch schon nicht mehr existiert?
Ist A dennoch privat Haftbar?

Wäre toll, wenn jemand von Euch dazu was hat, evtl. auch Links zu Urteilen.

Geändert von Styx (11.06.2008 um 14:16 Uhr). Grund: Beitrag verallgemeinert
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  #2 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 14:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftung für Homepage erstellung! Wie lange?

Ein "Homepagerecht" gibt es nicht Genauso wenig wie ein spezielles Recht fürs Internet

In dem Beispiel würde meiner Meinung nach normales Urheberrecht zählen. Und da gilt, dass es keine Fristen gibt, wieviel Zeit für einen Urheberrechtsverstoß vergangen sein muss. Der Urheber hat 2 Jahre nach Erkennen des Verstoßes Zeit, sein Recht geltend zu machen.

Der Verstoß als solcher wäre meiner Meinung nach also gegeben. Steht bestenfalls noch die Frage, wer den Verstoß begangen hat. Das müsste hier geprüft werden.

Zitat:
A hat die Landkarte vom Kunden (evtl. Ortsplan) erhalten und diesen Gescannt oder Abfotografiert.
Hier würde ich schlussfolgern, dass A nur im Auftrag gehandelt hat, der eigentliche Verletzer des Rechts der Kunde war. Somit müsste A nicht dafür gerade stehen. Allerdings müsste das nachweisbar sein (zum Beispiel weil die Karte in Prospekten des Kunden verwendet wird o.ä.) - oder es ist eben ein Streitpunkt.

Zitat:
Nun die Frage, wie lange Haftet man bei solch einem Fall, wenn die Firma auch schon nicht mehr existiert?
Das Ganze hat primär nichts mit der Firma zu tun, da die Rechtsverletzung nicht die Firma sondern eine Person zu verteten hat.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 11:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Haftung für Homepage erstellung! Wie lange?

Zitat:
Zitat von clemenz Beitrag anzeigen
Nun nach ca. 3-4 Jahren, bekommt A von einem EX-Kunden B gesagt, dass eine Landkarte von einem Verlag auf der Homepage drauf ist und B gegen das Urheberrecht verstoßen würde.
Die Homepage wurde damals gegen Rechnung von A erstellt und sonst nichts gemacht. A hat die Landkarte vom Kunden (evtl. Ortsplan) erhalten und diesen Gescannt oder Abfotografiert.
Mit anderen Worten: A hat seinerzeit unzulässigerweise seinem Kunden B einen Landkarten-Ausschnitt in die Website eingebaut. Und B hat deshalb nun Ärger bekommen... A hat die Landkarte von B erhalten mit dem Auftrag, die auf die Website zu setzen.

Dann würde ich davon ausgehen, daß A berechtigt war, davon auszugehen, daß B die Rechtelage selber geklärt hat.

Mal ganz allgemein und ins Grobe gedacht:

- Wenn ein Webdesigner seinem Kunden irgendwelche potentiell geschützten Werke auf die Website setzt, dann wird der Kunde davon ausgehen dürfen, daß der Webdesigner die Rechtelage dafür geklärt hat.

- Nimmt ein Rechteinhaber dann den Kunden in Regress, weil Urheberrechte verletzt wurden, dann wird der Kunde den Webdesigner in Regress nehmen.

- Genau aus diesem Grund macht man üblicherweise Verträge, in denen man sich als Kunde von Regressforderungen freistellen lässt.

- Wenn der Kunde selber mit Material ankommt, dann würde ich eine Prüfungspflicht des Webdesigners verneinen - es sei denn, der Kunde sagt ausdrücklich dazu: "Ich weiß nicht, ob ich das benutzen darf." Dann sollte der Webdesigner seinem Kunden empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren.

Zitat:
Nun soll A nach solch langer Zeit die Urheberrechtsverletzung von über Euro 1.000.- bezahlen, obwohl A damals für die Homepage nicht mal Euro 200.- verlangt hatte.
Das ist völlig unerheblich.

Entscheidend ist nur die Frage: wer hat die Urheberrechtsverletzung zu verantworten.

Zitat:
Nun die Frage...
Wenn Dich das persönlich betrifft, wirst Du nicht drum herum kommen, einen auf Urheberrrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 11:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Haftung für Homepage erstellung! Wie lange?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
In dem Beispiel würde meiner Meinung nach normales Urheberrecht zählen. Und da gilt, dass es keine Fristen gibt, wieviel Zeit für einen Urheberrechtsverstoß vergangen sein muss.
Man muß aber als erstes mal feststellen, wer denn überhaupt hier einen Urheberrechtsverstoß begangen hat.

Und dann stellt sich die Frage: wer kann Regressforderungen gegen wen geltend machen?

Und dann die Frage: wie lange?

Eine Regressforderung des Websitebetreibers gegen seinen Webdesigner würde ja nicht auf Urheberrecht beruhen, sondern auf...

Ja, auf was eigentlich? Gewährleistung?

Zitat:
Der Urheber hat 2 Jahre nach Erkennen des Verstoßes Zeit, sein Recht geltend zu machen.
Frage am Rande: wo steht das?
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 11:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftung für Homepage erstellung! Wie lange?

Zitat:
Frage am Rande: wo steht das?
Okay, ich muss mich korrigieren, manchmal muss man doch genau nachschauen, es müssten (wenn nicht irgendwelche Besonderheiten dabei sind) drei Jahre sein.
Zitat:
UrhG 102 Verjährung
Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Rechts finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. 2Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
Zitat:
BGB § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Zitat:
Man muß aber als erstes mal feststellen, wer denn überhaupt hier einen Urheberrechtsverstoß begangen hat.

Und dann stellt sich die Frage: wer kann Regressforderungen gegen wen geltend machen?
Die Fragen standen auch schon in meiner Antwort - ich hab es auf den Auftrag abgestellt - ist das Gleiche was dui geschrieben hat
Zitat:
Eine Regressforderung des Websitebetreibers gegen seinen Webdesigner würde ja nicht auf Urheberrecht beruhen, sondern auf...

Ja, auf was eigentlich? Gewährleistung?
Da ich eine solche Forderung zwar ablehnen würde (soiehe meine Antwort) wäre der Anspruch zum Beispiel aus Schadensersatz. Denn B könnte durch die Verwendung der Karte ein Schaden in Höhe der Forderung des Urhebers entstanden sein.
__________________
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