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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ist hier evtl. jemand dabei, der sich mit dem Homepage recht auskennt. Angenommen A hat vor ca. 3-4 Jahren eine Firma (Einzelunternehmen) gehabt, wo er für andere Firmen Homepages erstellt hat. Nach Beendigung der und Auflösung der Firma, hat A alle Kunden angeschrieben, dass er in diesem Bereich nicht mehr tätigt sei. Nun nach ca. 3-4 Jahren, bekommt A von einem EX-Kunden B gesagt, dass eine Landkarte von einem Verlag auf der Homepage drauf ist und B gegen das Urheberrecht verstoßen würde. Die Homepage wurde damals gegen Rechnung von A erstellt und sonst nichts gemacht. A hat die Landkarte vom Kunden (evtl. Ortsplan) erhalten und diesen Gescannt oder Abfotografiert. Nun soll A nach solch langer Zeit die Urheberrechtsverletzung von über Euro 1.000.- bezahlen, obwohl A damals für die Homepage nicht mal Euro 200.- verlangt hatte. Nun die Frage, wie lange Haftet man bei solch einem Fall, wenn die Firma auch schon nicht mehr existiert? Ist A dennoch privat Haftbar? Wäre toll, wenn jemand von Euch dazu was hat, evtl. auch Links zu Urteilen. Geändert von Styx (11.06.2008 um 14:16 Uhr). Grund: Beitrag verallgemeinert |
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| Ein "Homepagerecht" gibt es nicht In dem Beispiel würde meiner Meinung nach normales Urheberrecht zählen. Und da gilt, dass es keine Fristen gibt, wieviel Zeit für einen Urheberrechtsverstoß vergangen sein muss. Der Urheber hat 2 Jahre nach Erkennen des Verstoßes Zeit, sein Recht geltend zu machen. Der Verstoß als solcher wäre meiner Meinung nach also gegeben. Steht bestenfalls noch die Frage, wer den Verstoß begangen hat. Das müsste hier geprüft werden. Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
Dann würde ich davon ausgehen, daß A berechtigt war, davon auszugehen, daß B die Rechtelage selber geklärt hat. Mal ganz allgemein und ins Grobe gedacht: - Wenn ein Webdesigner seinem Kunden irgendwelche potentiell geschützten Werke auf die Website setzt, dann wird der Kunde davon ausgehen dürfen, daß der Webdesigner die Rechtelage dafür geklärt hat. - Nimmt ein Rechteinhaber dann den Kunden in Regress, weil Urheberrechte verletzt wurden, dann wird der Kunde den Webdesigner in Regress nehmen. - Genau aus diesem Grund macht man üblicherweise Verträge, in denen man sich als Kunde von Regressforderungen freistellen lässt. - Wenn der Kunde selber mit Material ankommt, dann würde ich eine Prüfungspflicht des Webdesigners verneinen - es sei denn, der Kunde sagt ausdrücklich dazu: "Ich weiß nicht, ob ich das benutzen darf." Dann sollte der Webdesigner seinem Kunden empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren. Zitat:
Entscheidend ist nur die Frage: wer hat die Urheberrechtsverletzung zu verantworten. Zitat:
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Zitat:
Und dann stellt sich die Frage: wer kann Regressforderungen gegen wen geltend machen? Und dann die Frage: wie lange? Eine Regressforderung des Websitebetreibers gegen seinen Webdesigner würde ja nicht auf Urheberrecht beruhen, sondern auf... Ja, auf was eigentlich? Gewährleistung? Zitat:
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: haftung homepage, landkarten, urheberrecht |
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