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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 19:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2008
Beiträge: 3
Standard Domainübertragung


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Hallo,

vor einem halben Jahr hat Person A mit Person B einen kleinen Vertrag aufgesetzt. In diesem Vertrag steht, das Person A die Domainrechte der Domain xyz.de an Person B übertragen muss. Dafür darf Person A für 5 Jahre das Projekt leiten, das sich auf der Domain xyz.de befindet, was ebenfalls im Vertrag festgehalten wird. Der Vertrag war zwar da, aber geändert wurde bis heute nichts. D.h. er existierte einfach nur.

Jetzt gab es einen Streit zwischen Person A und Person B. Person B möchte zunächst einmal, das Person A jetzt letztendlich nach einer Fristsetzung bis zum 1.7. die Domainrechte an Person B überträgt. Person A weiß aber das Person B das Projekt nicht weiterlaufen lassen würde bzw. möchte nicht das der Transfer über den Tisch geht.

Was passiert nun, wenn Person A nicht die Domainrechte überträgt?
Was passiert desweiteren, wenn Person A die Domainrechte überträgt, Person B aber die Leitung des Projekts auf Eis legt?

Geändert von antiblosoph (11.06.2008 um 19:32 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 20:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domainübertragung

Wenn der Vertrag rechtskräftig ist (zum beispiel vereinbart oder unterschrieben ist) muss er erfüllt werden. Wenn Bedingungen enthalten sind, sind diese ebenfalls Vertragsbestandteil, und somit durchsetzbar.

Ist der Vertrag als solcher noch nicht abgeschlossen (eine der Seiten hat nich zugestimmt) gibt es keine vertragliche Regelung, die erfüllt werden müsste.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 21:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Domainübertragung

Ob dieser rechtskräftig ist, weiß ich leider nicht. Der wurde von beiden Persnen simpel im Worddokument kurzerhand erstellt. Sind lediglich 3-5 Zeilen Text und beide haben unterschrieben.

Desweiteren würde ich gerne wissen, was passiert wenn Person A die Domainrechte überträgt und Person B dann Person A aus der Leitung entfernt. Dies ist doch ebenfalls ein Vertragsbruch oder? Was passiert dann mit Person B?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 21:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Domainübertragung

Das Nachfolgende ist alles meine Meinung, keine Rechtsberatung:

Also grundsätzlich bedarf es bei einem Vertrag m.W. keiner besonderen Form.
Wichtig ist nur, dass beide mit den Inhalten einverstanden sind, was in der Regel durch die Unterschrift signalisiert wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 22:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domainübertragung

Da stimm ich minikleinwagenfahrer zu.
Zitat:
Desweiteren würde ich gerne wissen, was passiert wenn Person A die Domainrechte überträgt und Person B dann Person A aus der Leitung entfernt. Dies ist doch ebenfalls ein Vertragsbruch oder? Was passiert dann mit Person B?
Person A kann seine Rechte einklagen. Hält B seinen Teil nicht ein, oder ist es nicht möglich (weil das Projekt nicht mehr realisiert wird) kann A von B Schadensersatz verlangen.
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