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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Ich habe eine allgemeine Frage zum Betrieb eines Onlineshops. Wie verhält es sich, wenn man einen Onlineshop in deutscher und englischer Sprache hat und in die USA liefern möchte? Wären hier besondere rechtliche Gegebenheiten der USA beachten!? Oder würde dies nur für Firmen mit Sitz in den USA gelten, sodass beispielsweise im Bereich Impressum, Datenschutzbelehrung, Widerrufsrecht etc. deutsches Recht Anwendung findet und ein Käufer aus den USA die rechtlichen Bestimmungen durch die Bestellung akzeptiert? Vielen Dank und liebe Grüße Daniel |
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| http://www.e-recht24.de/forum/4816-a...lineshops.html (Alkohol-Lizenz bei Onlineshops) Man muss sich dem geltenden Recht unterordnen. Sprich, wenn man in USA verkauft, muss man dortiges Recht beachten (neben dem ganzen deutschem Recht wie Zoll u.ä.)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo aaky! Vielen Dank für deine schnelle Antwort! Wie würde man denn an Informationen bezüglich des dort anzuwendenden Rechts kommen? Wäre ja sicher nur verpflichtend, wenn das amerikanische Recht günstiger für den Verbraucher wäre, oder? Welche Konsequenzen könnte es geben? Liebe Grüße Daniel |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Sonst wird der US-Zoll den Krempel entweder beschlagnahmen oder zurückschicken. Zitat:
Wenn jemand in Deutschland einen Online-Shop betreibt, dann kann er in Deutschland verklagt werden. Ich sehe im Moment auch keinen Grund, warum z.B. Gewährleistungsansprüche nicht von einem Kunden in Anspruch genommen werden könnten, der außerhalb der EU wohnt. (Es mag einzelne Detailbestimmungen geben, die nur innerhalb der EU angewendet werden können, aber grundsätzlich wird deutsches Recht gelten. Und amerikanisches vielfach auch, weil der Kunde den Lieferanten ja auch in den USA verklagen kann.)
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: impressumspflicht, onlineshop, usa |
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