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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 12.06.2008, 12:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 2
Standard Onlineshop - Verkäufe in USA


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Hallo und guten Morgen!

Ich habe eine allgemeine Frage zum Betrieb eines Onlineshops.

Wie verhält es sich, wenn man einen Onlineshop in deutscher und englischer Sprache hat und in die USA liefern möchte?

Wären hier besondere rechtliche Gegebenheiten der USA beachten!? Oder würde dies nur für Firmen mit Sitz in den USA gelten, sodass beispielsweise im Bereich Impressum, Datenschutzbelehrung, Widerrufsrecht etc. deutsches Recht Anwendung findet und ein Käufer aus den USA die rechtlichen Bestimmungen durch die Bestellung akzeptiert?

Vielen Dank und liebe Grüße

Daniel
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  #2 (permalink)  
Alt 12.06.2008, 12:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Onlineshop - Verkäufe in USA

http://www.e-recht24.de/forum/4816-a...lineshops.html (Alkohol-Lizenz bei Onlineshops)

Man muss sich dem geltenden Recht unterordnen. Sprich, wenn man in USA verkauft, muss man dortiges Recht beachten (neben dem ganzen deutschem Recht wie Zoll u.ä.)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 12.06.2008, 12:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Onlineshop - Verkäufe in USA

Hallo aaky!

Vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Wie würde man denn an Informationen bezüglich des dort anzuwendenden Rechts kommen? Wäre ja sicher nur verpflichtend, wenn das amerikanische Recht günstiger für den Verbraucher wäre, oder? Welche Konsequenzen könnte es geben?

Liebe Grüße
Daniel
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  #4 (permalink)  
Alt 12.06.2008, 13:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Onlineshop - Verkäufe in USA

Zitat:
Wie würde man denn an Informationen bezüglich des dort anzuwendenden Rechts kommen?
Indem man jemanden fragt, der sich auf sowas spezialisiert hat.
Zitat:
Wäre ja sicher nur verpflichtend, wenn das amerikanische Recht günstiger für den Verbraucher wäre, oder?
Naja, dass muss man auch erstmal wissen Und ich könnte mir auch vorstellen, das die Informationspflichten anders sein könnten.
Zitat:
Welche Konsequenzen könnte es geben?
Das man mit dem rechtssystem in Konflikt kommt? Wie auch immer sich das äußern könnte
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 07.07.2008, 12:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Onlineshop - Verkäufe in USA

Zitat:
Zitat von daniellauxen Beitrag anzeigen
Wie verhält es sich, wenn man einen Onlineshop in deutscher und englischer Sprache hat und in die USA liefern möchte?

Wären hier besondere rechtliche Gegebenheiten der USA beachten!?
Spätestens bei der Einfuhr...

Sonst wird der US-Zoll den Krempel entweder beschlagnahmen oder zurückschicken.

Zitat:
Oder würde dies nur für Firmen mit Sitz in den USA gelten, sodass beispielsweise im Bereich Impressum, Datenschutzbelehrung, Widerrufsrecht etc. deutsches Recht Anwendung findet und ein Käufer aus den USA die rechtlichen Bestimmungen durch die Bestellung akzeptiert?
Entscheidend ist, wo der Shop bzw. sein Betreiber seinen "gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz" hat.

Wenn jemand in Deutschland einen Online-Shop betreibt, dann kann er in Deutschland verklagt werden. Ich sehe im Moment auch keinen Grund, warum z.B. Gewährleistungsansprüche nicht von einem Kunden in Anspruch genommen werden könnten, der außerhalb der EU wohnt. (Es mag einzelne Detailbestimmungen geben, die nur innerhalb der EU angewendet werden können, aber grundsätzlich wird deutsches Recht gelten. Und amerikanisches vielfach auch, weil der Kunde den Lieferanten ja auch in den USA verklagen kann.)
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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