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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Ein großes weltweites Unternehmen XYZ möchte zu ihrer Hauptdomain www.xyz.com die Domain www.xyz-events.de registrieren. Nun hat ein klitze kleines deutsches Unternehmen aber schon die Domain www.xyz-events.de. Diese benutzen xyz da dies ein kürzel einer veranstaltungshalle ist. Kann man dieses kleine Unternhemen nun abmahnen??? Über eine Antwort würde ich mich freuen!!! |
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| Es kommt auf das "xyz" an, in wie weit für das große Unternehmen hier überhaupt ein Anspruch bestehen könnte und natürlich auf das Zeichen selbst. Natürlich könnte man auf Verwechslungs- oder Verwässerungsgefahr spekulieren, wenn der verwendete Begriff identisch oder ähnlich ist. Auch käme es auf die Bekanntheit bzw. auf die Kennzeichnungskraft an, also die Markenstärke. Ein "CocaCola-event.de" wäre sicherlich nicht von bestand, wenn CocaCola hier auf Unterlassung klagen würde, zumal CocaCola auch Events durchaus veranstaltet, bzw. sponsort. Bei einem "Schmidt-event.de" sähe es meiner Ansicht deutlich anders aus. Ist eine Firma "Meier-Müller" natürlich sehr bekannt und jeder vermutet hinter "meiermueller-event.de" diese Firma, könnte ein Anspruch bestehen, ist die Firma jedoch eher unbekannt und die kleine Firma trägt ebenfalls den Namen Meier-Müller und ist auch im Eventbereich tätig, könnte die Nutzung berechtigt sein. Natürlich nur wenn das größere Unternehmen auch ein Markenrecht geltend machen kann, sei es aus Eintragung, Benutzung (jedoch beschränkt auf den Wirkungskreis), sowie notorischer Bekanntheit (ausländische Marken die auch hierzulande bekannt sind). Notfalls wäre aber auch aus §12 BGB ein Anspruch möglich. Bei einem weltweit agierenden Unternehmen kommen natürlich erstgenannte Ansprüche aus dem MarkenG in Frage, eine Eintragung ist eher anzunehmen. An Urteilen kann man natürlich u.a. auf shell.de, krupp.de, maxem.de, vossius.de, duisburg-info.de zurückgreifen, gibt noch einige weitere, aber sind die, die mir jetzt aus dem Stehgreif zu Domains und Marken, bzw. Namensrechten, einfallen. Also, wie schon erwähnt, es kann durchaus auf Einzelheiten des xyz und auf die betroffenen Parteien selbst ankommen.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] Geändert von Burbach (18.05.2011 um 22:44 Uhr). |
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| Darf ich mal Zitieren??? Zitat vom vorredner: "Bei einem "Schmidt-event.de" sähe es meiner Ansicht deutlich anders aus" Wie Kommen sie auf die Idee eine bestehende Reale Internet Domain zu verwenden, die mit dem hier dagebotenem Rechtsfragenfall nix zutun hat. Ich bin Inhaber der obengenanten Domain und das seit 2004. ich bitte diesen beitrag zu ändern oder zu löschen. |
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| Hallo! Zitat:
2. Mit derartigen Anliegen künftig per Email an den Forenbetreiber wenden. Dann geht das Abändern schneller, da der Forenbetreiber bzw. Administrator hier nur selten mitliest. Bitte schreib eine Email an den Seitenbetreiber (siehe Impressum), er kann dann prüfen und gegebenenfalls abändern. 3. Weshalb eigentlich löschen? Freu Dich doch über diese kostenlose Werbung. Gruß, René |
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| Ich denke, ich muss auf ihre fragen nicht eingehen. Es geht um Negativ Werbung. Kann im schlimmsten fall zu Rufschädigung überlaufen. Die Frage ist doch, ob ich das möchte. Ich möchte es NICHT. Da meine Firma mit diesem Fall nix zutun hat. |
| Tags: domainrecht, markenrecht |
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