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  #1 (permalink)  
Alt 12.06.2008, 17:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen


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Habe gerade das gelesen:

http://www.heise.de/newsticker/Geric...meldung/109380

Wie kann das sein? Ein Gericht sagt OK, der andere NEIN!

Geändert von Styx (12.06.2008 um 17:52 Uhr). Grund: link bearbeitet
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  #2 (permalink)  
Alt 12.06.2008, 17:59
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen

Da sind die aber glaube ich nicht die Ersten, die das so sehen.

Zitat:
Wie kann das sein? Ein Gericht sagt OK, der andere NEIN!
Nun zum einem hat der Gesetzgeber nirgends reingeschrieben ob eine IP-Adresse zulässig ist oder nicht, somit bleibt das den Gerichten überlassen zu entscheiden. Auch sind gleichrangige Gerichte nicht aneinander gebunden. So kann es sein das das OLG X "Ja" sagt und das OLG B "Nein" sagt. Jedoch ist auch immer zu berücksichtigen das es sich dabei immer um Einzelfälle handeln kann, nicht jeder entschiedene Fall ist zu 100% identisch. Auch kann es sein das vorher schon ein AG und LG entschieden hat, das OLG kann dann aber auch wieder anders entscheiden. Das BGH wiederum erneut anders. Nur wenn das gesprochen hat, berücksichtigen viele Richter eine solche Entscheidung, auch wenn es nicht wie meist im anglo-amerikanischen Recht als bindend zu sehen ist, aber ein LG oder OLG Richter möchte auch gerne einmal zum BGH und wenn das zu viele Urteile aufhebt, weil man ewig anderer Meinung ist, macht sich das nicht gut in der Personalakte. *g*
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  #3 (permalink)  
Alt 12.06.2008, 18:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen

Was muss getan werden, damit daraus ein Gesetz wird (Ja elaubt, oder nicht erlaubt)
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  #4 (permalink)  
Alt 12.06.2008, 21:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen

Zitat:
Zitat von Benutzer_JH Beitrag anzeigen
Was muss getan werden, damit daraus ein Gesetz wird (Ja elaubt, oder nicht erlaubt)
Man kann eine Petition einreichen. Und wenn genügend unterschreiben, muss sich der Gesetzgeber damit beschäftigen.
http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/
(Man beachte die URL: Der DEUTSCHE Bundestag ist nicht mal in der Lage, eine DEUTSCHE Firma zu beauftragen - aus meiner Sicht ein Armutszeugnis, aber egal, darum geht es hier nicht )
Und ob was passiert, kann man sich an zwei Fingern abzählen: Auf der einen Seite steht der Wähler, auf der anderen Seite die Geldgeber der Parteien ...

Und das mit der IP ist schon lange ein fragwürdiges Thema, da gab es schon öfters unterschiedliche Meinungen. Und der Begriff "technisches Nullum" ist von irgendwann letztem Herrbst, wo irgendein schlauer Beamter irgendeinen Beschluss irgendeines Gerichtes (nicht mal ein Urteil) formuliert hat ...

Die Frage bei diesem Urteil ist doch letzentlich: Worum geht es und wie sind die IP gekommen. Und selbstverständlich verschweigt heise das - ganz in der alten Tradituion ihrer Berichterstattung. Mit der Musikindustrie hat das primär nur in der Interpretation von heise zu tun ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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