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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige wie ist folgender möglicher Sachverhalt zu bewerten? 1. Person A sichert sich einen domainnamen xyz.de und betreibt ein Hotel auch auf diesen Namen. Person B sichert sich xyz-hostel-stadtname.de und stellt (xyz, Hostel und Stadtname auf den Suchmaschinenindex). Welchen Einfluss hat das? Kann Person B irgendetwas von A verlangen? Wie kann Person A verhindern, dass aufgrund dessen Sucherergebnisse (Hostel-Stadtname-xyz) zu der Webseite der Person B führen, die Person A evtl. in Misskredit bringt? Sollte man sich den Namen xyz als Marke sichern? 2. Kann Person B von A verlangen einen Gruppennamen in einem Sozialnetzwerk zu ändern, nur weil dieser ein allg. Kürzel abc und oben beschrieben xyz in den Namen verwendet? Einfach: Gruppe der Person A ist xyz-abc; Person B hat eine Domain abc-d und die Rechte auf xyz-hostel(-stadtname). Vielen Dank für Hinweise |
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