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  #11 (permalink)  
Alt 24.06.2008, 02:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Abmahnungsklage wegen geschützem Bild

Zitat:
Zitat von Medardus Beitrag anzeigen
Wie soll der Forenbetreiber vorgehen, nachdem er umgehend das Photo gelöscht hat ?
Wenn die Forderung grundsätzlich berechtigt ist und nicht bestritten werden kann: versuchen, die Summe herunterzuhandeln.

Da geht fast immer was.

Zitat:
Muss der Forenbetreiber von der Verletzung nicht zuerst aufmerksam gemacht werden, bevor er zur Kasse gebeten wird ?
Kommt drauf an. Wer ist denn überhaupt verantwortlich?

Nach aktueller deutscher Rechtslage ist, vereinfacht gesagt, der Betreiber eines Telemediendienstes für fremde Inhalte (also z.B. als Forumsbetreiber für Inhalte von Forumsusern) erst dann verantwortlich, wenn er nach Kenntnisnahme eines rechtswidrigen Inhaltes diesen nicht umgehend entfernt.

Als Forums-Betreiber musst Du die üblichen Sorgfaltspflichten wahren, also natürlich auch selber gucken, aber wie häufig und in welchen Intervallen, hängt letztlich auch vom Umfang des Forums ab.

Normalerweise beginnt nach deutschem Recht Deine Haftung als Forumsbetreiber in dem Moment, wo Du Kenntnis vom rechtswidrigen Inhalt erhältst. Später nie, vorher - wohl nur ziemlich selten...

Du kannst aber auch in Holland nach niederländischem Recht verklagt werden...


________________________________________________
Bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen handelt es sich ausschließlich um die zulässige allgemeine Betrachtung der Rechtslage, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall". Logisch irgendwie, oder?
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.

Geändert von TomRohwer (24.06.2008 um 02:06 Uhr).
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