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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 19:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 3
Standard Abmahnungsklage wegen geschützem Bild


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Hallo,

wie sollte man darauf reagieren, wenn man als ein Forenbetreiber eine Abmahnungsklage aus den Niederlanden bekommt, da ein Benutzer des Forums ein geschützes Bild in seinem Userprofil verwendet hat. Bei dem Bild handelt es sich um eine Abbildung eines Sportlers (Johan Cruijff), die von einem niederländischen Sportphotographen gemacht worden ist.

Ein Department of intellectual property enforcement fordert im Namen des Photographen, dass das Bild entfernt wird, weiters Informationen wie man (bzw. der user) an das Photo gekommen ist (information about way or method of obtaining the photo) und eine Zahlung von 960 Euro (to avoid legal actions).

Wie soll der Forenbetreiber vorgehen, nachdem er umgehend das Photo gelöscht hat ? Muss der Forenbetreiber von der Verletzung nicht zuerst aufmerksam gemacht werden, bevor er zur Kasse gebeten wird ? Gibt es eine Art Musterantwort die der Forenbetreiber zurückschicken kann ?

lg
medardus
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  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 19:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Abmahnungsklage wegen geschützem Bild

Zitat:
Muss der Forenbetreiber von der Verletzung nicht zuerst aufmerksam gemacht werden, bevor er zur Kasse gebeten wird ?
Muss er nicht. Schließlich ist er verantwortlich.
Zitat:
Gibt es eine Art Musterantwort die der Forenbetreiber zurückschicken kann ?
Nein, da sollche Fälle immer Einzelfälle sind.

Ich würde dem Betreiber dringend einen Gang zum Anwalt empfehlen. Nur der kann definitiv etwas unternehmen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 22:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Abmahnungsklage wegen geschützem Bild

D.h. also, dass es dem Forenbetreiber zumutbar ist, dass er jeden einzelnen Beitrag in "Echtzeit" kontrolliert ? Es wäre unmöglich die einzelnen Beiträge manuell freizuschalten, da mehrere tausend Beiträge pro Tag geschrieben werden

Zitat:
Ich würde dem Betreiber dringend einen Gang zum Anwalt empfehlen. Nur der kann definitiv etwas unternehmen.
Danke, wird ihm wohl nicht erspart bleiben
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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 22:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Abmahnungsklage wegen geschützem Bild

Der Betreiber muss es nicht selbst machen, er muss dafür sorgen, dass es gemacht wird.
Zitat:
Es wäre unmöglich die einzelnen Beiträge manuell freizuschalten, da mehrere tausend Beiträge pro Tag geschrieben werden
Es geht um Kontrolle, nicht Freischaltung.
Zitat:
da ein Benutzer des Forums ein geschützes Bild in seinem Userprofil verwendet hat
Genau das hat mit der Anzahl der Beiträge nichts zu tun

Wenn der Betreiber nachweisen kann, dass er ordnungsgemäß kontrolliert hat, wird ihn ein Anwalt raushauen können ... darum geht es aber meistens nicht.
Die meisten - so wie du - lehnen die Kontrollpflicht greundlegend ab. Und das ist der Fehler. Es geht nicht darum, ob es zumutbar ist. Wer einen entsprechenden Traffic auf seiner Seite hat, muss dafür sorgen, dass trotzdem alles läuft und kontrolliert wird - dann heißt es eben zum Beispiel ein paar Mods einspannen
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  #5 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 23:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Abmahnungsklage wegen geschützem Bild

Zitat:
da ein Benutzer des Forums ein geschützes Bild in seinem Userprofil verwendet hat

Genau das hat mit der Anzahl der Beiträge nichts zu tun
nur kann man die Profile noch weniger kontrollieren als die Beiträge, da die laufend geändert werden (können).

Aber mir ist klar worauf du hinaus willst, danke.
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