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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 21:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 1
Standard Unterschied zw. Urheberrecht und Copyright????


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Hallo,

ich bin etwas verwirrt, als ich mich über einen Teil vom Internetrecht informiert habe. Was ist genau der Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht?

Woher erkennt man die Bilder mit Urheberschutz bei z.B. Google? Darf das Bild z.B. von Google kopiert und damit verändert werden? ->“ neuer Urheber“????
Dürfen die Bilder von Google in das Blatt hinzugefügt werden, welche später ausgedruckt werden (z.B. Info-Blatt für den Verein, oder in pdf-Dokument, welches in der Webseite veröffentlicht wird)?

Gruß Etoilée
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  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 22:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Unterschied zw. Urheberrecht und Copyright????

Zitat:
Was ist genau der Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht?
Allgemein genommen gibt es keinen. Denn beides sind urheberrechtliche Regelungen, nur aus unterschiedlichen Rechtssystemen.
Deutschland kennt nur das Urheberrecht. Im anglo-amerikanischen Rechtssystem nennt sich das Copyright. Die Regelungen sind zum Teil unterschiedlich, im Endeffekt geht es aber in beiden Systemen um das Gleiche: Den Schutz des Urhebers und seines Werkes.

Und in Deutschland muss man davon ausgehen: Jedes Werk (dazu zählen auch die meisten Bilder) stehen unter dem Schutz des Urheberrechts. Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich.
Über das "Copyright" muss man sich in Deutschland und als Deutscher eigentlich keine Gedanken machen
Zitat:
Woher erkennt man die Bilder mit Urheberschutz bei z.B. Google?
Braucht man nicht, da jedes Bild unter Urheberschutz steht.
Zitat:
Darf das Bild z.B. von Google kopiert und damit verändert werden? ->“ neuer Urheber“????
Nein, da geschützt, wenn man nicht die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers hat.
Zitat:
Dürfen die Bilder von Google in das Blatt hinzugefügt werden, welche später ausgedruckt werden (z.B. Info-Blatt für den Verein, oder in pdf-Dokument, welches in der Webseite veröffentlicht wird)?
Nein, das wäre ein Verstoß gegen Urheberrecht, wenn der Urheber nicht zugestimmt hat (der Urheber hat das alleinige Recht, über Verwertung und Veröffentlichung zu entscheiden)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 22:51
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Unterschied zw. Urheberrecht und Copyright????

Zitat:
ich bin etwas verwirrt, als ich mich über einen Teil vom Internetrecht informiert habe. Was ist genau der Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht?
Das Copyright gilt im anglo-amerikanischen Rechtsraum, das Urheberrecht in Deutschland.

Zitat:
Woher erkennt man die Bilder mit Urheberschutz bei z.B. Google? Darf das Bild z.B. von Google kopiert und damit verändert werden? ->“ neuer Urheber“????
"Erkennen" braucht man es nicht, es ist einfach zu unterstellen. Denn das Urheberrecht gilt auch dann, wenn keine Kennzeichnung vorhanden ist. Bei Bildern muss man also immer von einem Urheberrecht ausgehen.

Somit ist das Bearbeiten, Vervielfältigen oder öffentliche Zugänglichmachen, also auch auf der eigenen Seite einbinden, nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Urhebers möglich. Dies herauszufinden ist manchmal schwer, wenn nicht unmöglich.
Das Urheberrecht an der Bearbeitung, hat der Bearbeiter, jedoch nur an der Bearbeitung, nicht am Original oder dessen Teilen. Eine Erlaubnis bedarf es dennoch für eine Bearbeitung.

Zitat:
Dürfen die Bilder von Google in das Blatt hinzugefügt werden, welche später ausgedruckt werden (z.B. Info-Blatt für den Verein, oder in pdf-Dokument, welches in der Webseite veröffentlicht wird)?
Grundsätzlich sollte man sich eine Erlaubnis einholen, denn hier liegt eine Vervielfältigung, Verbreitung sowie öffentliche Zugänglichmachung vor, dieses bedarf der Erlaubnis. Sowohl für den Verein und um so mehr für die Verbreitung im Web. Liegt keine Erlaubnis des jeweililgen Urhebers vor, sollte von einer Verwendung abgesehen werden.

Man sollte sich von der Google-Bildersuche nicht täuschen lassen und immer ein Urheberrecht auf die gezeigten Bilder annehmen, zumindest aber ein Leistungsschutzrecht.

Eine kurze Faustregel meinerseits:

Ein urheberrechtlicher Schutz ist bei Bildern im Web grundsätzlich anzunehmen, auch ohne Kennzeichnung. Eine Verwendung, egal für was, oder Bearbeitung sollte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis erfolgen.
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