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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige wenn man bei einen Internetshop z.B. einen Fernseher via Nachnahme bestellt, und der Internetshop nicht liefert, kann man auf die Lieferung des Produktes bestehen bzw. auf gleichwertigen Ersatz. Und wenn man dort mit jemanden telefoniert hat, der einen aber z.B. sagt, dass die Ware dem Spediteur übergeben wurde, wie lange könnte der einen damit hinhalten bevor man auf eine Ersatzlieferung bestehen kann (wenn darauf bestehen kann). |
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Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Okay danke, aber was hätte man für Möglichkeiten den Shop in so einen Falle unter Druck zu setzen? Einfach am Telefon zu sagen: "Ich bestehe aber darauf, dass sie mich beliefern!" ist eventuell ein bißchen schwach. |
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| Man kann (und sollte) die Lesitung anmahnen. Nachweislich, damit man bei einem späteren Rechtsstreit etwas in der Hand hat - am besten also per Einschreiben. Und in der Mahnung kann man auf die Regelungen zum Kaufvertrag des BGB Bezug nehmen. Leistet der Verkäufer dann immer noch nicht. kann man die Lesitung einklagen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Was wäre denn wenn man eine Ersatzlieferung angeboten bekommt, weil die Lieferung, die angeblich raus gegangen ist, nicht mehr auffindbar ist. Und diese Lieferung auch nicht ankommt, was könnte man dann machen? Wenn man dann den Auftrag storniert, könnte man den Shop dafür haftbar machen, weil der TV jetzt teurer gekauft werden muß? Also Preise für TV´s sind ja mittlerweile schon fast Tagespreise und wenn man den TV nicht mehr für z.B. 1000€ bekommt, sondern jetzt 1100€ für das gleiche Gerät investieren muß, muß der säumige Shop dafür bezahlen? Geändert von Mr.Vess (23.06.2008 um 11:07 Uhr). |
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