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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige wenn ein 14-jähriger Junge von einer Organisation, die sich PAyPlus nennt, Post bekommt und er einen Betrag über 80€ zahlen soll, da ein Vertrag mit FASTLOAD abgeschlossen wurde, ist dieser Vertrag dann rechtswiedrig, da er ncoh keine 18 Jahre ist und eine regelmäßige Zahlung eintritt??? Mit freundlichen Grüßen Schlingel002 |
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| Rechtswidrig ist der Vertrag nicht. Er ist wirksam, wenn auch schwebend. Es reicht aber, wenn die Erziehungsberechtigten dem Vertrag (nachweislich) widersprechen. Dann wird er nichtig. Man sollte aber immer prüfen, ob überhaupt ein Vertrag abgeschlossen wurde. Bei manchen Seiten ist es nämlich so, dass die Preisangaben versteckt sind - dann ist gar kein Vertrag zustande gekommen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wenn bei der Anmeldung aber ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde, dann vorsicht. Ab 14 ist man strafmündig und evtl. fällt das Angeben falscher Personendaten unter: §271 StGB, §269 StGB, §263 StGB Wie man anderen Foren entnehmen kann, schreckt der Anbieter nicht vor Anzeigen und Abmahnung zurück, wie mir selbst bereits passiert ist. |
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| Ich hab da ein ganz anderes Problem: Wenn man bei einer Tauschbörse (wie beispielsweise der o.g. ich darf keine namen nennen) P2P mäßig Dateien runterlädt, steht dem Anbeiter ein Unterlassungsanspruch zu? Im konkreten Fall steht in der AGB, dass das Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke verboten ist. Nun klagt der Anbieter des P2P Systems auf Unterlassung, habe am Freitag vom Gericht ein Schreiben bekommen. Was soll ich tun? Ich habe die Software längst deinstalliert und nutze sie längst nicht mehr. In der Klageschrift werden nur folgende 3 Downloads aufgeführt: Kane & Lynch [PS].iso Microsoft Vista Ultimate [GER].rar Lissy und der wilde Kaiser_PHROZENCREW_.avi Wenn ich mich recht erinnere, habe ich die dateien garnicht zuende runtergeladen. Mein Anwalt scheint überfordert mit der Sache - kann mir jemand einen guten Anwalt aus dem Raum Oberhausen empfehlen der hier Erfahrung hat? Kennt jemand die Problematik? Gruss Pikko |
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| Hallo. Wie sieht es in deinen Fall aus? Hast du jemanden gefunden? Ich kann dir sonst empfehlen die Seite Anwalt.de und dort mit einen Anwalt reden, der sich mit Urheberrecht auseinander setzt. Per Telefon kann man sich dort beraten lassen. |
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| Abmahnung Fastload.TV mit anschliessender Hausdurchsuchung | Heribert1965 | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 4 | 26.03.2009 13:07 |
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