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  #1 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 08:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Rotes Gesicht Frage zu Gründung eines Kleinunternehmens


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Hallo Person A plant irgendwann ein Kleinunternehmen zu gründen.
Person A ist aber ein Arbeitnehmer. Die Arbeitszeiten betragen jeden Tag bis 17:00 Uhr.
Person A plant die Arbeitszeiten für das Kleinunternehmen von 18:00 bis 20:00

Muss Arbeitgeber davon in Kenntnis genommen werden? Person A macht damit keine Konkurrenz zu den Arbeitgeber.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 11:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Frage zu Gründung eines Kleinunternehmens

Kommt auf den Arbeitsvertrag an. Bei den meisten ist das so geregelt, das eine Information und Zustimmung gegeben werden muss. Es geht bei der Information ja nicht nur darum, dass Konkurrenz besteht, sondern auch um die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Wenn er also nicht mehr ausgeschlafen zur Arbeit kommt ...
Aber egal, was im Arbeitsvertrag steht, ich würde den Arbeitgeber einfach informieren.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 12:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Frage zu Gründung eines Kleinunternehmens

Kann der Arbeitgeber das verweigern?
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  #4 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 13:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Frage zu Gründung eines Kleinunternehmens

Wenn die Zustimmung erforderlich ist, ja.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 13:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 144
Standard AW: Frage zu Gründung eines Kleinunternehmens

Zitat:
Wenn die Zustimmung erforderlich ist, ja.
Das muss in Arbeitsvertrag stehen?
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