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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige In einem eBay Angebot geht es um 4 Karten von denen drei je 80€ kosten und die 4. wahrscheinlich Ramsch ist. Jetzt hat der Verkäufer geschrieben, dass es sich zwar um ein LOSAUKTION handelt (also der Gewinn der Auktion wird ausgelost), jedoch hat er auch erwähnt, dass man einen Wunsch äußern dürfte welche Karten man am liebsten haben würde. In dem ganzen Angebot steht aber nirgens, dass dieser Wunsch auch erfüllt wird. Im Gegenteil: ganz unter in der Beschreibung steht deutlich, dass der Verkäufer keine Garantie auf die Erfüllung der Wünsche gibt und letztenldich selbst entscheidet welche Karten er rausgibt. Darf man das? Welche Rechte hat der Verkäufer? Darf er durch den Zusatz in der Schlussbemerkung wirklich selbst entscheiden, bzw es auslosen, welche Karte versteigert wurde? Oder muss er sich den Wünschen des Käufers beugen? Welche Rechte hat der Käufer? Da steht, dass man einen Wunsch abgeben kann. Muss der Verkaäfer ihn erfüllen? Kann man den Verkäufer zwingen, den Wunsch zu erfüllen aufgrund der Artikelbeschreibung? Ein paar Antworten wären toll! Danke Geändert von feeling (17.06.2008 um 11:25 Uhr). |
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| Ich würde hier keinen Betrug sehen, schließlich hat der Verkäufer die genauen Bedingungen des Vertrags beschrieben. Und dem Käufer steht es nach Kenntnis dieser Bedingungen frei, den Vertrag in dieser Art und Weise einzugehen oder nicht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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