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| Anzeige ich bin neu hier in diesem Forum und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Nun zu einem Problem: Angenommen A bietet seit einiger Zeit bei eBay verschiedene Linux-Distributionen an. Unter Anderem "openSUSE" und "Ubuntu 8.04". Die Software würde von ihm selbstgebrannt. Dies ist allerdings nicht verboten. Folgenden Text würden alle seine Beschreibungen enthalten: "Die angebotene Software unterliegt der GNU-Genaral Public Lizenz, die es dem Benutzer erlaubt, die Software beliebig oft zu verfielfältigen. Es handelt es sich also nicht um eine Raubkopie. Es wird erwünscht, die Software zu verbreiten." Diese selbstgebrannte Software wird auch von einigen weiteren Verkäufern angeboten, also nicht nur von A. A würde die Software außerdem nur für 1 Euro + Versand verkaufen. Vor etwa 3 Wochen bekam A von eBay eine Mahnung, er hätte urheberrechtverletzende Artikel verkauft. Die Artikel hätte eBay gelöscht. Allerdings nicht alle, obwohl die Beschreibung überall gleich war. Angenommen unter dem Mahntext würde folgendes stehen: "Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Artikel unter Beachtung der eBay AGB und -Grundsätze zum Wiedereinstellen wieder zugelassen werden. Nur in diesen Fällen finden Sie Ihre gelöschten Angebote in Ihrem Mein eBay in der Ansicht Nicht verkauft wieder. Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Suchanzeigen gilt." Da A's Artikel bei Nichtverkauft noch aufgeführt waren, hätte dieser sich nichts dabei gedacht und sie wieder eingestellt. A hätte diesmal auch auf die Beschreibung geachtet, um Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden. Nun würde wenig später wieder fast alle seiner Artikel gelöscht. A hätte sofort eBay kontaktiert. Als A gut einen Tag später nachschauen wollte ob man ihm geantwortet hat, musste A feststellen, dass sein eBay-Konto gesperrt wurde. Einen weiteren Tag später, bekam A endlich eine Antwort von eBay. Diese würde wie folgt lauten: "Sie haben einen Artikel angeboten, bei dem der Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung bestand. Um die Sicherheit auf eBay fuer alle Mitglieder zu gewaehrleisten, unterliegen solche Angebote strengen Sicherheitsauflagen. Ausserdem gab es einige Hinweise darauf, dass es sich bei Ihren Angeboten nicht um Originalware handeln koennte und damit Rechte verletzt wuerden. Wir verstehen, dass dies nicht die Antwort ist, die Sie sich erwarteten, koennen Ihnen jedoch aus Sicherheitsgruenden keine genaueren Angaben zu einzelnen Echtheitsmerkmalen machen. Desweiteren muessen wir Ihnen mitteilen, dass sobald ein Verkaeufer wiederholt Artikel angeboten hat, die gegen die eBay-AGB oder die -Grundsaetze verstossen, wird er vom Handel auf eBay ausgeschlossen. In Ihrem Falle betraegt die Frist hierfuer mindestens 12 Monate." Und jetzt fragt A sich: Wo ist da bitteschön noch die Gerechtigkeit? Andere Mitglieder würden bei Bewertungen beleidigend sein und/oder würden absichtlich nur negativ mbewerten und würden auch nicht gesperrt. A hätte 100% positive Bewertungen. Die Käufer waren immer sehr zufrieden mit ihm und nun würde A für 1 Jahr(!) gesperrt, weil, so A, man sich bei eBay nicht die Beschreibungen ordentlich durchlesen würde. A möchte sich dies nicht gefallen lassen und würde gerne weiterhin auf der Plattform verkaufen. Wie könnte er dies nun anstellen? Vielen Dank im Voraus! LG Florian Geändert von Styx (17.06.2008 um 20:22 Uhr). Grund: Beitrag verallgemeinert |
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| Vielleicht sehe ich das falsch, aber bedeutet die Lizenz nicht, dass man die Kopien nicht gewerblich weiter verwerten darf (sprich verkaufen)? Wenn ja - dann ist da die Gerechtigkeit. Wenn nein - dann kann A sich einen Anwalt nehmen und die Sperrung prüfen lassen (sowas macht man zweckmäßigerweise nur mit professioneller Hilfe, es sei denn, man steht darauf, den gesamten Umfang von Standardmails von eBay kennenzulernen). Allerdings verstehe ich (mal wieder) nicht, wie jemand, der derartig von eBay denkt, dort noch handelt. Im Endeffekt sind das doch all die, die eBay darin bestärken, etwas richtig gemacht zu haben. Und jetzt bitte nicht die Floskeln "keine Alternative", "kann mir nicht mehr leisten" ... die kenn ich alle schon, und kann sie nicht nachvollziehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Software unter der GPL darf frei weitergegeben werden und auch verkauft werden solange der jenige der die Software erhält oder kauft auch die gleichen Rechte hat, sprich weitergabe, freie Nutzung etc. Sollte von daher kein Problem mit dem Verkauf bei Ebay geben. Entweder ist Ebay das nicht bekannt, oder die stören sich an irgendwas anderem... |
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| Die stören sich wohl eher an selbstgebrannten CDs: Zitat:
Zitat:
Ansonsten: Zitat:
Findet sich alles hier: http://pages.ebay.de/help/policies/software.html
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| Tags: ebay, linux, sperrung, urheberrecht |
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