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Wenn man sich auf einer Homepage registriert um weitere Informationen zu erhalten und keine weiteren Leistungen in Anspruch nimmt ist die Firma berechtigt den Betrag in Rechnung zu stellen,
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Wenn die Kostenpflicht deutlich erkennbar und nicht nur in den AGB versteckt war, ja. Meistens ist die Leistung auch die Inanspruchnahme der Webseite selbst.
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obwohl die Leistung nicht beansprucht wurde?
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Kommt darauf an, wofür die Bezahlung sein soll. Eine bestimmte definierte Leistrung oder die z.B. die Registrierung selbst.
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Wie kann man nachweisen, daß keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
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Auch das kommt auf die Leistung an. Wenn es zum Beispiel ein Download ist - so gut wie gar nicht, wenn es ein Elefant ist - ein Foto vom Garten
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Wie kann der Anbieter beweisen, daß man sich wirklich persönlich registriert hat?
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Anhand der Verbindungsdaten (IP, Zeit)