
18.06.2008, 15:17
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| Erfahrener Benutzer | | Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
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AW: Rechnung nach Registrierung Zitat: |
Wenn man sich auf einer Homepage registriert um weitere Informationen zu erhalten und keine weiteren Leistungen in Anspruch nimmt ist die Firma berechtigt den Betrag in Rechnung zu stellen,
| Wenn die Kostenpflicht deutlich erkennbar und nicht nur in den AGB versteckt war, ja. Meistens ist die Leistung auch die Inanspruchnahme der Webseite selbst. Zitat: |
obwohl die Leistung nicht beansprucht wurde?
| Kommt darauf an, wofür die Bezahlung sein soll. Eine bestimmte definierte Leistrung oder die z.B. die Registrierung selbst. Zitat: |
Wie kann man nachweisen, daß keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
| Auch das kommt auf die Leistung an. Wenn es zum Beispiel ein Download ist - so gut wie gar nicht, wenn es ein Elefant ist - ein Foto vom Garten Zitat: |
Wie kann der Anbieter beweisen, daß man sich wirklich persönlich registriert hat?
| Anhand der Verbindungsdaten (IP, Zeit)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |