AW: Impressum - Verantwortlicher für Redaktion/Inhalt Vereinfacht gesagt ist das die Adresse, unter der ein amtliches Einschreiben zugestellt werden kann.
Für eine Privatperson ist es die Adresse, unter der sie gemeldet ist. Für einen Mitarbeiter eines Unternehmens, welcher vertretungsberechtigt ist und der im namen und Auftrag des Unternehmens handelt, kann es die Firmenadresse sein.
Ist der Vertretungsberechtigte nicht Mitarbeiter des Unternehmens, dann kann es auch nicht die Unternehmensanschrift sein. Dann gibt es aber auch verschiedene Möglichkeiten: Handelt der Betreffende in seinem eigenen Namen ist es idR. auch die Privatadresse. Er könnte aber auch gewerblich ahndeln (zB. weil er eine eigene Firma hat), dann kann es die gewerbliche Adresse sein (wenn man als Selbständiger ein Büro hat, was nicht mit der Wohnanschrift übereinstimmt).
Also wie gesagt, es muss eine Adresse sein, wo eine persönliche Zustellung möglich ist.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |