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| Anzeige folgendes Szenario: es werden Dokumente per Email an einen Auftragnehmer versendet. Wichtige technische Zeichnungen für die Herrstellung eines Produktes. Es wird eine Lesebestätigung angefordert, die auch kurz nach absenden der Email erscheint, d.h. der Empfänger hat die Nachricht erhalten UND geöffnet! Der Auftragnehmer behauptet nun aber, das diese Email nie bei ihm aufgetaucht sei und er deswegen keine Schuld an der falschen Herrstellung des Produktes hat, das nun bemängelt wird und wodurch der Rechtsstreit entsteht. Wie ist hier die Rechtslage? Gilt die Lesebestätigung als eindeutig und Beweis und was kann man ggf. noch tun? Danke & Grüße Dragosch |
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| Zitat:
Wenn es sich um wichtige Dokumente handelt, würde ich noch immer den Postweg wählen oder zumindest eine Empfangsbestätigung auf diesem Wege einfordern. Das ist zumindest eindeutig beweisbar, da diese zum einen unterschrieben ist, zum anderen dokumentierbar. Höchstens wenn eine solche Lesebestätigung mit einer Signatur gem. dem Signatur Gesetz verschickt wurde, könnte sie als Beweis herhalten. Denn hier ist die Identität des Absenders eindeutig. Ansonsten kann diese auch von einem Azubi einfach mal abgeschickt wurden sein, von der Sekretärin oder der Putzfrau.
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| Danke erst mal für die schnelle Antwort. Wenn nun aber andere "Aufgaben" erledigt wurden, um die in dieser besagten Email gebeten wurde, ist die Lage doch so zu betrachten, das der Empfänger die Mail auch tatsächlich empfangen und gelesen hat, oder? |
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| Zitat:
Andererseits heißt das noch lange nicht, dass man auch Anhänge oder eingebundene Bilder erhalten hat. Denn diese werden schnell mal völlig unauffällig durch Email-Programme geblockt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: email, lesebestaetigung |
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