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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 18.06.2008, 12:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 2
Böse Lesebestätigung bei Emails


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Hallo zusammen,

folgendes Szenario: es werden Dokumente per Email an einen Auftragnehmer versendet. Wichtige technische Zeichnungen für die Herrstellung eines Produktes.
Es wird eine Lesebestätigung angefordert, die auch kurz nach absenden der Email erscheint, d.h. der Empfänger hat die Nachricht erhalten UND geöffnet!

Der Auftragnehmer behauptet nun aber, das diese Email nie bei ihm aufgetaucht sei und er deswegen keine Schuld an der falschen Herrstellung des Produktes hat, das nun bemängelt wird und wodurch der Rechtsstreit entsteht.

Wie ist hier die Rechtslage? Gilt die Lesebestätigung als eindeutig und Beweis und was kann man ggf. noch tun?

Danke & Grüße
Dragosch
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  #2 (permalink)  
Alt 18.06.2008, 12:33
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Lesebestätigung bei Emails

Zitat:
Wie ist hier die Rechtslage? Gilt die Lesebestätigung als eindeutig und Beweis und was kann man ggf. noch tun?
Aus meiner Sicht nein. Einfach weil eine Lesebestätigung keinerlei Beweiskraft haben kann. Die kann sich jeder selbst malen, wenn er will.
Wenn es sich um wichtige Dokumente handelt, würde ich noch immer den Postweg wählen oder zumindest eine Empfangsbestätigung auf diesem Wege einfordern. Das ist zumindest eindeutig beweisbar, da diese zum einen unterschrieben ist, zum anderen dokumentierbar.

Höchstens wenn eine solche Lesebestätigung mit einer Signatur gem. dem Signatur Gesetz verschickt wurde, könnte sie als Beweis herhalten. Denn hier ist die Identität des Absenders eindeutig. Ansonsten kann diese auch von einem Azubi einfach mal abgeschickt wurden sein, von der Sekretärin oder der Putzfrau.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.06.2008, 13:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Lesebestätigung bei Emails

Danke erst mal für die schnelle Antwort.
Wenn nun aber andere "Aufgaben" erledigt wurden, um die in dieser besagten Email gebeten wurde, ist die Lage doch so zu betrachten, das der Empfänger die Mail auch tatsächlich empfangen und gelesen hat, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.06.2008, 15:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Lesebestätigung bei Emails

Zitat:
Wenn nun aber andere "Aufgaben" erledigt wurden, um die in dieser besagten Email gebeten wurde, ist die Lage doch so zu betrachten, das der Empfänger die Mail auch tatsächlich empfangen und gelesen hat, oder?
Wenn man nachweisen kann, dass das tatsächlich aus der Email resultiert, meiner Meinung nach ja. Aber das muss man nachweisen können.

Andererseits heißt das noch lange nicht, dass man auch Anhänge oder eingebundene Bilder erhalten hat. Denn diese werden schnell mal völlig unauffällig durch Email-Programme geblockt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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