Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > E-Commerce

E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2008, 00:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 2
Standard Frage zum Recht von Steuern und Onlineangebot


Anzeige
Hallo Leute.

Ich bin neu hier und hab ein forum gesucht wo einem gegebenfalls fragen zum Finanzamt beantwortet werden.
Da wurde mir diese FOrum von Google empfohlen.

SO nun zur frage.

Was wäre wenn man eine Homepage hat und Dort ein kleinen Onlienshop oder nur Angebot anstatt shop anbietet.
Mit diesem Shop/Angebot verdiehnt man nicht mehr als 50-100€ maximal.

Entweder über eine kleine Gebühr oder über Werbung Finanziert (Webhosting Angebot).
Muss man dies Irgendwo melden um Strafen zu umgehen oder darf man dies einfach so tun?
Gibt es irgendetwas zu beachten?

Ich wäre über angaben sehr sehr Dankbar.
__________________
Dein PC Forum rund um alles.
Da wird dir geholfen.

http://www.pcfacts-more.org/forum/

Es gibt drei Möglichkeiten, eine Firma zu ruinieren: mit Frauen, das ist das Angenehmste; mit Spielen, das ist das Schnellste; mit Computern, das ist das Sicherste.

Hmm, wo ist denn die Any-Key-Taste? Naja, ich bestell mir ersteinmal ein Bier!
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2008, 00:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Frage zum Recht von Steuern und Onlineangebot

Wenn man es gewerbsmäßig betreibt, dann muss man auch eine solche Tätigkeit als Gewerbe anmelden.
Gerwerbsmäßig bedeuet kurz zusammengefasst "langfristig mit Gewinnabsicht" - das man tatsächlich daran etwas verdient ist erstmal nebensächlich. Es gibt aber soviel ich weiss keine Betragsgrenze, ab wann das angenommen wird, genausowenig andere eindeutige Kriterien. Das muss man immer im Einzelfall sehen.
Sobald man aber einen Shop anbietet, wo etwas verkauft wird, wird mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einer gewerbsmäßigen Tätigkeit ausgegangen.
Und wenn man dann ein Gewerbe hat, muss man eben alles tun, was dazu gehört: Buchhaltung, Steuererklärung, eventuell Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 19.06.2008, 00:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Frage zum Recht von Steuern und Onlineangebot

dies ist eign nicht mit gewinnabsicht gedacht.
Sondern eigentlich Hobbymaßig.

Sprich würde ich jetzt alles kostenlos dort anbieten und mich über werbung finanzieren wie wäre es dann?
__________________
Dein PC Forum rund um alles.
Da wird dir geholfen.

http://www.pcfacts-more.org/forum/

Es gibt drei Möglichkeiten, eine Firma zu ruinieren: mit Frauen, das ist das Angenehmste; mit Spielen, das ist das Schnellste; mit Computern, das ist das Sicherste.

Hmm, wo ist denn die Any-Key-Taste? Naja, ich bestell mir ersteinmal ein Bier!
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 19.06.2008, 13:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Frage zum Recht von Steuern und Onlineangebot

Völlig egal. Es geht darum, dass man Geld verdient, nicht womit.
Wenn die Einnahmen die Kosten (Server ...) nicht decken, wird man kaum Gewinnabsicht annehmen - allerdings könnte es trotzdem sein, dass man das nachweisen müsste, weil es angenommen wird ...
Man sollte sich Provisionsrechnungen u.ä. also immer schön aufheben.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Muss Minderjähriger Steuern für Webeeinnahmen zahlen? Anonymous Sonstiges zum Onlinerecht 9 24.09.2009 01:07
Eine Recht am Bild-Frage Endeavour Urheberrecht 1 18.07.2008 01:10
Onlineangebot, ja oder nein? Gegenton Sonstiges zum Onlinerecht 3 15.12.2007 17:19
Europäisches Recht vs. Deutsches Recht Betrogener Onlineauktionen 3 17.10.2007 14:27



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:37 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46