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  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2008, 03:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.06.2008
Beiträge: 1
Standard Androhung von Anzeige


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Person A erstellt im Internet gegen Internetwährung in geringen Beträgen grafisches Material mit einem Programm.
Person A hat dadurch recht viele Interessenten auf dem "Markt".

Irgendwann kommt Person B, die Person A nie zuvor gekannt hat, und stänkert über die Werke von Person A. Person B wird dabei sehr verletztend, bezichtigt öffentlich des "Betruges", da die Werke "Müll" seien und Person A den Leuten das "Geld" aus der Tasche ziehen würde.

Person A lässt sich davon nicht provozieren, rechtfertigt sich jedoch ohne beleidigend zu werden.
Nachdem Person B angeblich nichts mehr zum stänkern einfällt, da Person A ihm kein Futter dafür gibt, fragt Person B öffentlich in einem Forum nach der Lizenz des Programmes, das Person A benutzt, mit der Begründung er sei Mitarbeiter dort und hätte die Berechtigung, dass zu wissen. Person A macht keine Angaben dazu.

Wenig später bekommt Person A von Person B, die von einem Moderator A verwarnt wurde eine private Nachricht, dass sie die Anschrift von Person A besitzt und sie anzeigen wird wegen fehlender Lizenz.

Person A hat keinerlei Daten von Person B und kann nicht feststellen, ob die Behauptung, Person B sei Mitarbeiter, stimmt.

Des weiteren fragt sich Person A, ob sie diese Drohung ernst nehmen soll, da sie vermutet, dass dies nur dazu diente, ihr eins aus zu wischen und aus einem, von Person B herauf provozierten Streit entstand.

Hat Person B das recht, wenn auch als Mitarbeiter, Person A hingegen wirklich zu prüfen?

Hat Person A auch gewisse Rechte in diesem Fall.

Ist es rechtes, dass Person B eine Anzeige-Drohung ausspricht?

Und was wird passieren, wenn Person A wirklich vorgeladen wird und sich eventuell herausstellt, dass sie keine Lizenz besitzt, ein solches Programm aber auch nicht auf dem Computer hat?

Person A ist arbeitssuchend, schwerbehindert und hat momentan keine Aussichten auf eine Arbeitsstelle.
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  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2008, 09:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Androhung von Anzeige

Eigentlich wenn die Person A das Programm besitzt,kann keiner etwas wollen.

Nur wenn sich herausstellen sollte daß dieses Programm nur für privat zwecken verwendet werden darf (gibt es auch,,Lizenzbestimmungen lesen)
sieht die sache anderst aus.
Nur B muß es und kann unter, [COLOR="DarkRed"]verdacht[/COLOR] eine Anzeige betreiben,beim Softwarehersteller
ob diese wiederrum ihn anzeigen ??
Nur welches Programm Sie/Er nutzt ??? solange A sich nicht äußert kann man nicht´s behaupten.

P.S. wenn B verlangt mit welchem Programm dieser diese sachen herstellt,geht diesem im grunde nichts an.

Urheberrechtsverletzungen sag es bitter,ist egal ob dieser Schwerbehindert od. nicht
So hat sich auch in der vergangenheit ein Gehörlose/er sich bemächtigt mp3 herunterzuladen,seine begründung damals er könne es eh nicht hören wurde dementiert - er hat sich trotz allem schuldig gemacht und Urheberrechtsverletzung begangen.(kann es weitergeben od. verkaufen)


Zudem wenn die Person A , auf einem anderen Pc diese Bilder ,grafic erstellt,geht wiederrum B nichts an.Außer er kann nachgeweisen, daß der andere Pc nur eine Privat-lizenz besitzt,oder dies sogar verschweigt.



Zitat:
Zitat von baby_G Beitrag anzeigen
Person A erstellt im Internet gegen Internetwährung in geringen Beträgen grafisches Material mit einem Programm.
Person A hat dadurch recht viele Interessenten auf dem "Markt".

Irgendwann kommt Person B, die Person A nie zuvor gekannt hat, und stänkert über die Werke von Person A. Person B wird dabei sehr verletztend, bezichtigt öffentlich des "Betruges", da die Werke "Müll" seien und Person A den Leuten das "Geld" aus der Tasche ziehen würde.

Person A lässt sich davon nicht provozieren, rechtfertigt sich jedoch ohne beleidigend zu werden.
Nachdem Person B angeblich nichts mehr zum stänkern einfällt, da Person A ihm kein Futter dafür gibt, fragt Person B öffentlich in einem Forum nach der Lizenz des Programmes, das Person A benutzt, mit der Begründung er sei Mitarbeiter dort und hätte die Berechtigung, dass zu wissen. Person A macht keine Angaben dazu.

Wenig später bekommt Person A von Person B, die von einem Moderator A verwarnt wurde eine private Nachricht, dass sie die Anschrift von Person A besitzt und sie anzeigen wird wegen fehlender Lizenz.

Person A hat keinerlei Daten von Person B und kann nicht feststellen, ob die Behauptung, Person B sei Mitarbeiter, stimmt.

Des weiteren fragt sich Person A, ob sie diese Drohung ernst nehmen soll, da sie vermutet, dass dies nur dazu diente, ihr eins aus zu wischen und aus einem, von Person B herauf provozierten Streit entstand.

Hat Person B das recht, wenn auch als Mitarbeiter, Person A hingegen wirklich zu prüfen?

Hat Person A auch gewisse Rechte in diesem Fall.

Ist es rechtes, dass Person B eine Anzeige-Drohung ausspricht?

Und was wird passieren, wenn Person A wirklich vorgeladen wird und sich eventuell herausstellt, dass sie keine Lizenz besitzt, ein solches Programm aber auch nicht auf dem Computer hat?

Person A ist arbeitssuchend, schwerbehindert und hat momentan keine Aussichten auf eine Arbeitsstelle.

Geändert von Seilschaft BlackPanders (19.06.2008 um 09:35 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 19.06.2008, 13:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Androhung von Anzeige

Zitat:
Hat Person B das recht, wenn auch als Mitarbeiter, Person A hingegen wirklich zu prüfen?
Wenn das zu den Aufgaben von Person B zählt, ja, sonst ist das alles nur heiße Luft. Wenn dem aber so wäre, häte B nicht fragen müssen
Zitat:
Hat Person A auch gewisse Rechte in diesem Fall.
Soicherlich. In Ruhe gelasen zu werden.
Zitat:
Ist es rechtes, dass Person B eine Anzeige-Drohung ausspricht?
Aussprechen kann man was man will. Sobald es aber Drohungen oder Erpressung werden, wird es rechtswidrig. Auch müsste erstmal ein grund vorliegen. Und Betrug würde ich ausschließen, da das Vermögen von B nicht geschädigt wird.
Zitat:
Und was wird passieren, wenn Person A wirklich vorgeladen wird und sich eventuell herausstellt, dass sie keine Lizenz besitzt, ein solches Programm aber auch nicht auf dem Computer hat?
Abgesehen davon, das es wegen Lizenzrechtlichen Fragen keine Vorladung gibt (ist Zivilrecht, kein Strafrecht), ich würde A einfach empfehlen, wenn es ein Programm benutzt, das auch zu lizenzieren. Punkt. Oder sich ein anderes zu suchen, wenne s sich das eine nicht leisten kann.
Zitat:
Person A ist arbeitssuchend, schwerbehindert und hat momentan keine Aussichten auf eine Arbeitsstelle.
Das ist rechtlich zunächst unrelevant, Recht gilt für alle gleich (auf wenn die einen etwas göleicher sind als die anderen )

Das Problem was ich sehe: B hat genau das erreicht, was er/sie wollte: Das A sich darüber aufgregt. Wie wäre es, B einfach links liegen zu lassen?
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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