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  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2008, 21:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.06.2008
Beiträge: 1
Standard Rechte an Fotos von Verkehrszeichen


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Hallo,
wie steht es mit den Rechten an Verkehrszeichen?
Vor allem im Ausland gibt es häufig witzige bzw. für uns fremde Schilder, die mancher Tourist gerne fotografiert.
Würde er sich strafbar machen, wenn er ein Foto eines schwedischen Verkehrsschildes (z.B. die bekannte Elch-Warnung) digital bearbeitet (z.B. Farben wechselt) und dann z.B. auf seiner Website als Logo oder in einem Forum als Avatar nutzt?

Ist die Rechtslage eine andere, wenn das Foto (Original oder verändert) in einer Reihe von Urlaubsbildern ("Galerie") auf einer privaten Website erscheint?
Für Hinweise / Links auf andere Beiträge wäre ich dankbar.
A.
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  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2008, 21:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechte an Fotos von Verkehrszeichen

Solange es die eigenen Bilder sind, würde ich keine Probleme sehen.
Was anderes, wenn es die Bilder anderer sind, das könnte dann eine Verletzung von Urheberrecht sein.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 24.06.2008, 01:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Rechte an Fotos von Verkehrszeichen

Amtliche Verkehrszeichen sind in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt, weil: §5 UrhG. (Verkehrszeichen dürften als "amtliche Werke" durchgehen; immerhin sind sie ja auch qua Gesetz - StVO - definiert.)

Wenn sie denn überhaupt ausreichende Schöpfungshöhe haben...

Bei "lustigen Phantasie-Schildern" könnte ein geschütztes Werk vorliegen.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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