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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige angenommen ich habe ein Problem mit einem Verkäufer bei ebay. Und weiter angenommen, würde es so abgelaufen sein. Vor 5 Wochen habe ich einen Artikel ersteigert, für 201 euro plus 7,50 € Versand. Ich hätte sofort überwiesen. Nach 5 Tagen frage ich nach, ob das Geld angekommen sei, und ob der Artikel verschickt wurde. Tage später eine Antwort, das die Person im Urlaub war. Der Artikel würde aber am nächsten Tag verschickt werden. Wieder 7 Tage nichts. Weitere Nachfragen meinerseits bleiben unbeantwortet. Nach 14 Tagen melde ich den vorgang ebay. Es folgt eine Reaktion des verkäufers. Ungefährer Wortlaut: "müste eigentlich da sein,ich werde nach forschen,erstes mal war meine schuld,habe jetz adresse korigiert .,elde mich" Aber keine Meldung. Ein paar Tage später wird die Unstimmigkeit bei ebay als nicht geklärt beigelegt und der Vorgang dem Ebay-Sicherheitsteam gemeldet. Wie im Netz zu lesen, schicke ich ein Einschreiben mit Rückschein an die bei Ebay hinterlegte Adresse. Inhalt des Schreibens ist die Androhung, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sollte der Artikel bis zum x.x.2008 (12 tage später) nicht bei mir sein. Das Einschreiben kommt zurück: Unter der angegebenen Adresse konnte der Empfänger nicht ermittelt werden. Als nächstes habe ich alles chronologisch niedergeschrieben. Damit ab zur Polizei und eine Anzeige gemacht. Soweit zu dieser fiktiven Geschichte. Wie würde es nun weitergehen? Einen Mahnbescheid kann ich ja nicht erwirken. Die Polizei könnte anhand der Kontodaten die richtige Adresse der Person ermitteln. Würde ich die bekommen? Es haben sich nach Abgabe einer negativen Bewertung noch 3 weitere Personen gemeldet, die auch keine Artikel erhalten haben. Das würde ja dann nach Vorsatz aussehen, oder? Was würdet ihr mir in so einem Fall raten, sollte es sich so zutragen? Einen Anwalt kontaktieren? Mich mit den anderen kurzschliessen und die Aktenezichen der Anzeigen austauschen? mfg, xfighter |
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| Das geht mir genauso. Ich habe bei Ebay eine Ware ersteigert und nie erhalten. Genau genommen habe ich vor zwei Monaten das Geld überiwesen. Darauf hin habe ich Ebay informiert und die Sache an die Polizei wegen Betrug weiter geleitet. Da die Bankdaten vom Anbieter bei Ebay korrekt waren, konnte sie die Polizei Kontakt mit demjenigen aufnehmen und ich habe mein Geld ganz schnell zurück bekommen. In diesem Fall würde ich sofort eine Strafanzeige stellen. |
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| Bei mir geht es halt um 208,50 €. Für eine Wii. Und nun der Hammer. Gerade schaue ich noch in ältere Bewertungen des Verkäufers. Da gibt es doch die gleiche Wii, mit gleichen Bildern, selber Text zu ersteigern. Sie wurde auch ersteigert, der Verkäufer hat eine positive bewertung abgegeben. Sollte ich diese info auch an die Polizei weitergeben? Und wie hast du dein Geld wieder bekommen? Wenn der Verkäufer eine Anzeige bekommt, dies bezüglich auch verurteilt wird, dann ist die Sache mit dem Geld ja wieder eine Andere, oder? |
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| Zitat:
Mit diesen Beweis, wird der Verdacht erhärtet. (es kann aber sein, er hat mehrer davon gehabt, eine davon gehörte seinen Freund z.B). Zitat:
Das würde ich dir auch empfehlen. Bei Ebay: Unstimmigkeiten online klären: Kommunikation mit Ihrem Handelspartner Schreib ihn eine E-Mail den VK oder www.telefonbuch.de |
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