Hallo zusammen,
folgendes. Angenommen man hat auf einem Webshop verschiedene Möglichkeiten zur Zahlungsart und wählt dort z.B. Bankeinzug aus. Bei der Auftragsbestätigung wird mitgeteilt das Bankeinzug zurzeit nicht möglich ist und deswegen die Zahlungsart auf Vorkasse geändert wurde. Ist man weiterhin verpflichtet die Ware zu bezahlen?
Die Frage basiert auf der Annahme das ein Vertrag ja durch gegenseitige übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Ein Webshop gilt ja als Schaufenster, man gibt als Käufer die Willenserklärung ab die Ware zum gewünschten Preis kaufen zu wollen, u.A. auch mit der Angabe der gewünschten Zahlungsart. Wenn der Verkäufer nun von sich aus die Willenserklärung abändert (durch andere Zahlungsart) hat das als neuer Antrag zu gelten den man als Verkäufer zustimmen muss bevor der Vertrag rechtsgültig zu stande kommt, oder liegt es im Spielraum des Verkäufers die Zahlungsart zu ändern und der Vertrag kommt trotzdem zu stande, weil die Zahlungsart nicht elementarer Bestandteil der Willenserklärung ist ?
grüße,
Lumen