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  #1 (permalink)  
Alt 24.06.2008, 12:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 4
Standard Konzert Bilder Veröffentlichen


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Hallo ihr zusammen,


ich habe mal eine frage also ich fang an....

ich gehe heute auf ein Avril Lavigne Konzert und wollte viele Bilder machen. Und ich wollte sie Veröffentlichen im Internet und so, einige Menschen sagen immer was verschiedenes das es ohne fragen bzw. Zustimmung erlaubt ist, ich bin mir da aber nicht wirklich sicher darum hoffe ich das ihr mir weiter helfen könntet. Viele mein es ist erlaubt weil, Avril L. keine deutsche ist usw.

Darum Bitte ich euch könnt ihr mir helfen bitte und wir weiter tipps geben was erlaubt ist und was ich nicht machen sollte ?

ps. Sorry wegen der Rechtschreibung.


Liebe Grüße

Der Kevin
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  #2 (permalink)  
Alt 24.06.2008, 13:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Konzert Bilder Veröffentlichen

Das folgende ist keine Rechtsberatung - ich denke einfach mal laut, in meiner Eigenschaft als langjähriger Mitarbeiter in den Redaktionen einiger Zeitungen und Fotoagenturen...

1. Musik-Konzerte sind "Ereignisse öffentlichen Interesses".

2. Sofern eine Veröffentlichung von Personenbildern von solchen Konzerten in einem Zusammenhang mit der Berichterstattung oder Kommentierung oder sonstigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Konzert geschieht, kann man Fotos, die man auf so einem Konzert gemacht hat, ohne Einschränkungen veröffentlichen. *)

Die Anforderungen in Sachen "Berichterstattung" usw. sind hier nicht sehr hoch. Was nicht zulässig ist: ein Konzertfoto von Künstlerin X einfach für Werbung verwenden, ohne die Künstlerin zu verwenden.

3. Der Veranstalter eines Konzertes hat gewisse Möglichkeiten, das Fotografieren auf dem Konzert oder das Veröffentlichen von Fotos vom Konzert zu reglementieren.

- Der Veranstalter kann sagen: "Hier wird nicht fotografiert." Tust Du es trotzdem, verletzt Du sein Hausrecht, er kann Dich dann rauswerfen. (Die Fotos abnehmen darf er Dir nicht einfach; er kann sie höchstens von der Polizei erstmal sicherstellen lassen, und dann klärt man das weitere Rechtliche in Ruhe.)

- Der Veranstalter kann sagen (durch AGB auf der Eintrittskarte, durch Aushang am Eingang): "Wer dieses Konzert besucht, verpflichtet sich, keine Fotos vom Konzert zu veröffentlichen."

Macht er das richtig, sind solche AGB wirksam. Sie müssen dem Besucher aber vor Betreten des Konzertes bekannt gemacht werden.

Fotografierst Du trotzdem und wirst auf dem Konzert nicht erwischt, wird es spannend und komplex... :lol:

Das Hausrecht kann logischerweise hinterher nicht mehr geltend gemacht werden. Man kann Dich ja nicht nachträglich rauswerfen. AGB kann man natürlich aber schon "hinterher" noch anwenden.

Entgegen einer solchen Abmachung Fotos dann doch zu veröffentlichen, könnte z.B. ein Wettbewerbsverstoß sein. Wenn nämlich der Veranstalter/Künstler selber Bilder vom Konzert vermarktet. Wie weit man damit die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Berichterstattung und Meinungsäußerung aushebeln kann, kommt auf den Einzelfall an.

Ganz stark vereinfacht spekuliert: wenn Du Avril Lavigne einfach nur auf der Bühne fotografierst, wird man Dir über AGB o.ä. einen "Maulkorb" verpassen können. Fotografierst Du, wie Avril Lavigne mit dem Mikrofonständer auf einen buh-rufenden Fan eindrischt - dann könnte es passieren, daß spätestens Karlsruhe sagt: "Hier geht die Freiheit der Berichterstattung und das öffentliche Informationsinteresse vor - da müssen AGB und Fotoeinschränkungen zurücktreten."

Vermutlich sprichst Du von der Kieler Woche - da sind viele Konzerte open air und frei zugänglich, da gibt es dann gar keine solchen Beschränkungen durch die Veranstalter. (Wäre auch rechtlich schwierig, wenn die Stadt Kiel Veranstalter ist.)

Solange Du also nicht irgendwo ausdrücklich etwas unterschreibst oder vor dem Zutritt zur Kenntnis nimmst, daß es Einschränkungen gibt - gibt es keine.


____________________________

*) Das KUG macht eine kleine Einschränkung in jedem Fall: es darf kein "schutzwürdiges Interesse" des Abgebildeten verletzt werden. Damit ist aber nicht das allgemeine Interesse gemeint, nicht abgebildet zu werden.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.06.2008, 13:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 4
Standard AW: Konzert Bilder Veröffentlichen

Hi,


Danke für die Hilfe. Nein ich spreche nicht von der Kieler-Woche das Konzert findet hier In Berlin statt.


Also ich hab es jetzt so weit verstanden es ist erlaubt Konzert Bilder zu veröffentlichen im Internet richtig ? Ich frage nur nach weil, es wo anders steht das es nicht erlaubt ist und da ich jetzt momentan so durcheinander bin weiß ich nicht was ich glauben soll und daher frage ich hier bei e-racht24 nach.



Liebe Grüße

Kevin

Geändert von Kieler-Sprotte (24.06.2008 um 13:31 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 02:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Konzert Bilder Veröffentlichen

Zitat:
Zitat von Kieler-Sprotte Beitrag anzeigen
Also ich hab es jetzt so weit verstanden es ist erlaubt Konzert Bilder zu veröffentlichen im Internet richtig ?
Lies mein Posting noch mal ganz langsam und genau und Satz für Satz durch.

Und achte dabei besonders auf die Sätze und Satzteile, die sinngemäß mit "wenn" und "falls" enfangen...
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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